Die Neuerung der Rentenreform – der kapitalgedeckte Teil der Rente – wirft noch viele Fragen auf. Die investierten Ersparnisse von erwerbstätigen Bürgern bis zum Ende ihres Erwerbsalters können einen sehr beeindruckenden Betrag erreichen. Nach den durchgeführten Reformen ist dieser Rentenbestandteil ein ausschließlich individueller Abzug eines bestimmten Bürgers. Die geringe durchschnittliche Lebenserwartung unserer Bürger lässt uns über die Frage nachdenken: Was passiert mit diesem über das Leben angesammelten Teil der Rente eines Menschen, wenn er ihn nicht nutzen kann? Gemäß dem Erlass der Regierung der Russischen Föderation Nr. 742 vom 3. Oktober 2007 wird der kapitalgedeckte Teil der Rente an den verstorbenen Bürger vererbt.
Es ist notwendig
- - ein Dokument zum Nachweis Ihrer Identität
- - Sterbeurkunde des Erblassers
- - Erbschein
Anleitung
Schritt 1
Der Geldbetrag, der während der gesamten Erwerbstätigkeit einer Person auf einem individuellen Rentenkonto angesammelt wurde, gehört dieser Person und kann nicht als Rente auf andere Bürger übertragen werden. Im Todesfall Ihres Angehörigen, dessen Erbe Sie sind, wird sein Teil der kapitalgedeckten Rente in den Nachlass einbezogen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der kapitalgedeckte Teil der Rente für Bürgerinnen und Bürger erst ab dem Geburtsjahr 1967 und jünger gebildet wurde.
Schritt 2
Wenn Ihr Erblasser das Rentenalter nicht erreicht hat und einen Monat lang keine Rente bezogen hat, können Sie den gesamten von ihm angesparten Betrag erhalten, der in einen beliebigen Anlagefonds investiert ist. Stellen Sie dazu innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten beim Notar einen Antrag auf Annahme der Erbschaft. Nach dem Öffnen erhalten Sie einen notariellen Erbschein für einen verstorbenen Bürger.
Schritt 3
Mit der erhaltenen Bescheinigung und dem Identitätsnachweis wenden Sie sich an das Bezirksamt der Pensionskasse unter der Wohnadresse Ihres Erblassers. Schreiben Sie einen Antrag auf Auszahlung des kapitalgedeckten Teils der Rente des Verstorbenen.
Schritt 4
Geben Sie im Antrag Ihre vollständigen Passdaten an, die Grundlage für den Bezug eines Teils Ihrer Rente ist eine offene Erbschaft. Und geben Sie auch die vollständigen Angaben zu Ihrem verstorbenen Angehörigen und Ihre Bankverbindung für die Überweisung des Geldbetrags an. Fügen Sie dem Antrag den vom Notar ausgestellten Erbschein und die Sterbeurkunde des Erblassers bei.
Schritt 5
Nach Ablauf einer bestimmten Frist, frühestens jedoch 6 Monate nach dem Tod eines Bürgers, wird Ihnen als Erbe der Betrag des kapitalgedeckten Teils seiner Rente ausgezahlt.