Alle russischen Staatsbürger, die arbeitslos sind oder einen solchen suchen, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu müssen Sie sich beim Arbeitsamt Ihres Wohnortes anmelden.
Anleitung
Schritt 1
Bürgerinnen und Bürger, die erstmals eine Arbeitsstelle suchen, sich nach längerer Unterbrechung nach Beendigung ihrer Erwerbstätigkeit (mehr als 1 Jahr) beim Arbeitsamt beworben haben oder wegen Verstößen gegen einen Arbeitsvertrag, haben Anspruch auf den Mindestteil der Leistungen. Seit 2009 beträgt seine Größe 850 Rubel pro Monat. Es wird innerhalb von sechs Monaten ausgestellt. Derzeit bleibt sein Betrag unverändert.
Schritt 2
Zu den leistungsberechtigten Personen zählen auch Personen, die aus freien Stücken oder aus unterschiedlichen Gründen (Auflösung eines Unternehmens etc.)
Schritt 3
Für diese Personen erfolgt die Leistungsberechnung etwas anders. Die Zahlung erfolgt in 2 Stufen: Die erste und zweite Stufe dauern ein Jahr. Daher wird die Gesamtleistung für 2 Jahre erhalten. Im ersten Jahr hängt seine Größe vom Gehalt bei der letzten Anstellung ab. Dieses Jahr ist in 3 Phasen unterteilt:
1. In den ersten 3 Monaten erhält ein Bürger 75 % des vorherigen Gehalts.
2. Danach betragen die Leistungen für 4 Monate 60 % des Gehalts.
3. Letzte 5 Monate - 45%.
Schritt 4
Es stellt sich heraus, dass die Höhe der Leistung im Laufe der Zeit abnimmt. In der Russischen Föderation ist jedoch der Höchstbetrag für das Arbeitslosengeld festgelegt und beträgt 2014 4.900 Rubel.
Schritt 5
Das Arbeitslosengeld ist 2015 unverändert. Und ab 2016 werden wesentliche Änderungen vorgenommen.