Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation (Artikel 114) erhält jeder Arbeitnehmer jährlich 28 Kalendertage Ruhe. Im Zusammenhang mit dieser Situation ergibt sich bei einer Entlassung häufig eine Situation, in der nicht in Anspruch genommener Urlaub auf eine Geldentschädigung angerechnet wird. Mit dem 1C-Programm können Sie diese Rückstellungen vornehmen.
Nicht in Anspruch genommener Urlaub, der eine finanzielle Entschädigung impliziert, wird bei den Berechnungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Jahreseinkommens und der Anzahl seiner nicht realisierten Tage berücksichtigt. Das heißt, die Berechnung des Betrags erfolgt nach der Formel:
K = D x Z, wobei
K - Entschädigung, D - Anzahl der Tage aus ungenutztem Urlaub, W - Durchschnittsverdienst.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohnrückstand beim Arbeitnehmer am letzten Tag seines Aufenthaltes am Arbeitsplatz zu begleichen. Dies gilt in vollem Umfang für die finanzielle Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub.
Bei der Berechnung ist es wichtig, die Anzahl der ungenutzten Tage richtig zu berechnen. Sie wird durch Multiplikation der Anzahl Urlaubstage pro Monat und der Anzahl der gearbeiteten Monate ermittelt. Darüber hinaus müssen von diesem Wert auch die Urlaubstage abgezogen werden, für die der Mitarbeiter bereits Zeit zum Gehen hatte.
Die Anzahl der Urlaubstage, die sich auf jeden gearbeiteten Monat beziehen, wird im Verhältnis 28/12 ermittelt. Das heißt, dieser Wert entspricht 2, 33 Tagen in 1 Monat. Und unvollständige Arbeitsmonate werden durch mathematisches Runden berücksichtigt (weniger als ein halber Monat wird nicht berücksichtigt und mehr - entspricht einem ganzen Monat).
Einrichten des Programms "1C 8.3 Abrechnung"
Bevor Sie die monetäre Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub berechnen, sollten Sie zuerst das Abrechnungsprogramm 1C 8.3 konfigurieren. Dies geschieht wie folgt:
- im Bereich „Gehalt und Personal“öffnet sich unter dem Link „Gehaltseinstellungen“ein Fenster;
- Setzen Sie eine Markierung vor die Zeile "In diesem Programm";
- nach dem Anklicken des Links "Lohnabrechnung" werden Checkboxen vor die Zeilen "Krankenmeldungen führen …", "Automatisch neu berechnen …" und "Lohnabrechnung für getrennte Bereiche" gesetzt (falls erforderlich);
- Um ein Fenster mit Gebührenarten zu öffnen, klicken Sie auf den Link "Rückstellungen";
- mit der Schaltfläche "Erstellen" wird ein Fenster für eine neue Ladung geöffnet;
- hier die Spalten "Name der Abgrenzung", "Einkommenscode", "Sonstige Einkünfte", "Voll versicherungsprämienpflichtige Einkünfte" (Art der Einkünfte), "Anrechnungsmethode" und "Absatz 8, Artikel 255 des Steuergesetzbuch der Russischen Föderation" (Typverbrauch);
- die Methode zur Darstellung der Abgrenzung für Entschädigungen wird in Übereinstimmung mit dem erforderlichen Rechnungskonto gewählt;
- Um die Einstellungen zu speichern, drücken Sie die Schaltfläche „Speichern und schließen.
Berechnung der Entschädigung
Um die Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub zu berechnen, muss diese zunächst wie oben angegeben berechnet werden. Und dann sollten Sie Folgendes tun:
- Abschnitt "Gehalt und Personal";
- Link "Alle Gebühren";
- Schaltfläche "Erstellen" im Rückstellungsfenster;
- Link "Gehaltsabrechnung";
- "Organisation" im Abrechnungsfenster anzeigen und mit der Schaltfläche "Hinzufügen" den gewünschten Mitarbeiter auswählen;
- Schaltfläche "Ansammeln";
- Link "Urlaubsentschädigung …";
- im sich öffnenden Fenster wird der berechnete Ausgleichsbetrag angezeigt und "OK" gedrückt;
- durch Anklicken von „Abgegrenzt“öffnet sich die Struktur und Entschlüsselung der Abgrenzungen;
- Um zur Berechnung zurückzukehren, klicken Sie auf "OK";
- die Felder "Einkommensteuer" und "Beiträge" werden überprüft;
- die Schaltflächen "Aufzeichnen" und "Buchen" geben dem Programm einen Befehl, die Rückstellungen in der Buchhaltung widerzuspiegeln;
- die Schaltfläche "DtKt" öffnet ein Buchungsfenster, in dem die Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und die Abgrenzung von Gehältern, Beiträgen und Einkommensteuer angezeigt werden.