Ein Teil des Lohnes jedes Bürgers wird der Pensionskasse abgezogen und dort bis zum Erreichen des Rentenalters aufbewahrt. Unter bestimmten Umständen kann dieses Geld jedoch eingezogen werden.
Es ist notwendig
- - ausländische Staatsbürgerschaft;
- - Dokumente zur Bestätigung der Behinderung;
- - Dokumente, die kinderreiche Familien bestätigen.
Anleitung
Schritt 1
Um Geld aus der Pensionskasse zu beziehen, müssen Sie einen triftigen Grund haben. Die Pensionskasse ist kein Einlagekonto, auf das Sie jederzeit Geld einzahlen oder abheben können. Bis zum Erreichen des Rentenalters werden Gelder in der Pensionskasse gezielt angesammelt.
Schritt 2
Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, Pensionskassen in Kapitalform zu beziehen, wenn ein Bürger seinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Gesundheitszustand einer Person als kritisch beurteilt wird und sie Geld für eine Operation benötigt.
Schritt 3
Wenn Sie in einen anderen Staat umziehen, müssen Sie, um Geld von der Pensionskasse zu kassieren, zunächst so viele Jahre am neuen Ort wohnen, wie es für die neue Staatsbürgerschaft erforderlich ist. Bisher reichte es für den Erhalt von Geld aus, Dokumente zur Bestätigung von Auslandsreisen vorzulegen, aufgrund häufiger Gesetzesverstöße traten jedoch neue Anweisungen in Kraft.
Schritt 4
Nachdem Sie die Staatsbürgerschaft erhalten haben, bestätigen Sie dies bei der örtlichen Rentenkasse - gehen Sie für eine Weile in das Land zurück und zeigen Sie Ihren Reisepass mit der neuen Staatsbürgerschaft vor. Falls dies nicht möglich ist, legen Sie der Pensionskasse eine Bescheinigung über die neue Staatsbürgerschaft durch eine bevollmächtigte Person vor oder senden Sie diese per Post.
Schritt 5
Wenn Sie keinen Wohnsitz ins Ausland ziehen, aber Invalidität der ersten oder zweiten Gruppe sind, können Sie auch vorzeitig Geld von der Pensionskasse beziehen. Wenden Sie sich dazu mit einer Invaliditätsbestätigung an die Pensionskasse und erklären Sie, dass Sie das Geld beziehen wollen. Füllen Sie alle von Ihnen verlangten Dokumente aus und Sie erhalten das Geld.
Schritt 6
Auch Mütter, die mehr als fünf Kinder unter acht Jahren erziehen, können frühzeitig Geld von der PK beziehen. Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich an die Pensionskasse und legen Sie Ihren Pass und die Geburtsurkunden Ihrer Kinder vor.