Sehr häufig wechseln einzelne Unternehmer oder Organisationen von einer einheitlichen Steuer zu einer allgemeinen Besteuerung. Die Gründe dafür können eine Erhöhung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl, eine Erhöhung des Anteils eines der Gründer auf 25% und andere Aspekte der Aktivitäten der Organisation sein, die in Artikel 346.26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation vorgeschrieben sind. Wie ist es richtig, von einer einzigen Steuer zu einer allgemeinen Steuer zu wechseln?
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich an das Finanzamt, das sich am Ort der Registrierung der Organisation befindet (gemäß der gesetzlichen Adresse). Im Finanzamt müssen Sie eine Erklärung über den Wunsch verfassen, von einer einzigen Steuer zu einer allgemeinen Steuer zu wechseln. Die Abgabenordnung sieht kein einziges Formular für eine solche Erklärung vor, sodass sie in einer bequemen und kostenlosen Form verfasst werden kann. Im Antrag ist es wünschenswert, klare Gründe für den Übergang von einem Besteuerungssystem zu einem anderen anzugeben. Alle Gründe finden Sie in Artikel 346.26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Beispiel für eine Aussage:
„Bitte übersetzen Sie IP Ivanov A. A. ab dem 1. April 2011 von einem vereinfachten Besteuerungssystem zum allgemeinen System auf der Grundlage von Abschnitt 2, 346.26 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, dh aufgrund einer Erhöhung der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer."
Gleichzeitig ist ein Wechsel von einer vereinfachten Steuerzahlungsregelung zu einer allgemeinen Besteuerungsregelung erst ab Beginn eines neuen Besteuerungszeitraums möglich. Und der Steuerzeitraum beträgt heute ein Viertel.
Schritt 2
Fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechende Steuererklärung oder den Bericht für den letzten Steuerzeitraum bei. Geben Sie im Antragsantrag unbedingt an - die Barmethode zur Abrechnung von Ausgaben und monatlichen Einnahmen oder die Methode zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage für den erhaltenen Gewinn (Einkommen abzüglich Ausgaben).
Schritt 3
Erwarten Sie vom Finanzamt eine Bestätigung des Übergangs zur allgemeinen Besteuerung. Die Steuerinspektion muss eine solche Entscheidung innerhalb eines Monats treffen. Ein Unternehmer kann jedoch erst ab dem ersten Tag des nächsten Berichtszeitraums nach dem neuen Steuersystem arbeiten. Nach der Abgabenordnung wird bei einer einzigen Steuer ein Quartal als Besteuerungszeitraum anerkannt. Das bedeutet, dass der Übergang von dieser Besteuerungsart erst im nächsten Quartal erfolgen kann. Bis dahin arbeitet der Unternehmer nach einem vereinfachten Besteuerungssystem.