Die Firma kann die Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems beenden und auf das allgemeine System umstellen, entweder obligatorisch oder freiwillig. Die Bedingungen und das Verfahren für den Übergang von einem System in ein anderes werden in Artikel 346 der Abgabenordnung der Russischen Föderation geregelt.
Es ist notwendig
1. Verweigerung der Anwendung des vereinfachten Steuersystems
Anleitung
Schritt 1
Der freiwillige Wechsel zu einem gemeinsamen Besteuerungssystem ist erst ab Beginn des Kalenderjahres möglich (dies ist in Artikel 346.13 Absatz 6 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt). Um von der vereinfachten in die allgemeine Besteuerung zu wechseln, müssen Sie beim Finanzamt einen Bescheid einreichen, dass Sie die Anwendung der vereinfachten Besteuerung ablehnen. Die Mitteilung wird im Formular 26.2-4 eingereicht, das durch Beschluss des russischen Ministeriums für Steuern und Abgaben vom 19. September 2002 Nr. VG-3-22 / 495 genehmigt wurde. Dies muss vor dem 15. Januar des Jahres erfolgen, ab dem Sie die Nutzung des vereinfachten Systems ablehnen. Wenn Sie keine Zeit haben, innerhalb der vorgeschriebenen Frist eine Meldung einzureichen, können Sie das Besteuerungssystem erst im nächsten Kalender ändern Jahr. Die Steuerbehörden werden sowohl persönlich als auch per Post benachrichtigt. Als Abgabedatum gilt in diesem Fall das Datum des Poststempels.
Schritt 2
Um technische Schwierigkeiten zu vermeiden, weisen Sie in Verträgen, Preislisten und Preisschildern vorab darauf hin, dass der Preis Ihrer Waren (Werke, Dienstleistungen) nur bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gültig ist. Nach Ablauf dieser Frist wird während der Vertragsabwicklung der Mehrwertsteuerbetrag zum Preis hinzugerechnet - 18% des Warenwertes (Bauarbeiten, Dienstleistungen).
Schritt 3
Diejenigen Organisationen, deren Leistungsindikatoren die festgelegten Werte überschritten haben, werden zwangsweise auf ein gemeinsames Besteuerungssystem umgestellt. Sie müssen zu OSNO wechseln, wenn das Einkommen der Organisation für den Berichtszeitraum oder die Steuerperiode 20 Millionen Rubel überschritten hat oder wenn der Restwert des abschreibungsfähigen Vermögens der Organisation 100 Millionen Rubel überschreitet.
Schritt 4
Um auf ein gemeinsames Besteuerungssystem umzustellen, müssen alle eingehenden Salden auf den Konten des Besteuerungszeitraums wiederhergestellt werden, in dem das vereinfachte Steuersystem angewendet wurde. Um eine erste Bilanz zum Zeitpunkt des Übergangs zu OSNO zu erstellen, führen Sie eine Bestandsaufnahme der Vermögens- und Finanzverbindlichkeiten oder das Verfahren zur Wiederherstellung von Jahresabschlüssen für Vorjahre durch. Die Bestandsdaten dienen als Grundlage für die Saldenbildung auf Buchhaltungskonten zu Beginn der Berichtsperiode. Basierend auf den Ergebnissen der Inventur werden zu Beginn der OSNO-Anwendung die Salden angezeigt, auf deren Basis bereits Abrechnungsberichte geführt werden.
Schritt 5
Informieren Sie Ihre Kunden über den Übergang zu einem gemeinsamen Steuersystem, da Sie nach Beendigung der Nutzung des vereinfachten Steuersystems automatisch Mehrwertsteuerzahler werden.