Die Wahl des angewandten Besteuerungssystems kann von einem einzelnen Unternehmer direkt bei der Registrierung des Unternehmens getroffen werden. Im Geschäftsverlauf kann es jedoch erforderlich sein, von einem System auf ein anderes zu wechseln. Zum Beispiel von "vereinfacht" zum allgemeinen System oder UTII. Wie gestalten Sie den Übergang richtig, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen und Ihrem Unternehmen keinen Schaden zuzufügen?
Anleitung
Schritt 1
Ermitteln Sie, wie sinnvoll es für Ihr Unternehmen ist, von einem vereinfachten Steuersystem auf ein Mehrwertsteuersystem umzusteigen. Mit einem solchen Übergang verliert das Unternehmen einige der Vorteile, die eine Vereinfachung der Buchführung und des Steuerabzugs ermöglichen. Der Übergang zu einem gemeinsamen System kann auch eine Abstimmung der Beziehungen zu Lieferanten (Auftragnehmern) erfordern.
Schritt 2
Nachdem Sie die Entscheidung getroffen haben, vom „vereinfachten System“auf eine andere Art der Steuerzahlung umzusteigen, entscheiden Sie, ob es ratsam ist, dies auf eigene Faust zu tun, oder Sie können die Bestimmungen der Gesetzgebung verwenden, die das Unternehmen automatisch auf das gemeinsame System umstellen. Im ersten Fall hat der Unternehmer viel Freiheit, das Steuersystem zu ändern.
Schritt 3
Wenn Sie planen, auf ein generisches System Ihrer Wahl zu migrieren, wählen Sie den richtigen Zeitpunkt für die Umstellung. Der Unternehmer hat hierzu kein Recht vor Ablauf des laufenden Besteuerungszeitraums. Es ist notwendig, den gesamten Besteuerungszeitraum nach dem "vereinfachten Formular" zu berechnen und dann bis zum 30 Regime. In diesem Fall erfolgt die Überführung in das gemeinsame System ab dem 1. Januar des nächsten Jahres.
Schritt 4
Der Übergang vom "vereinfachten" zum allgemeinen Steuersystem kann auch ohne den Willen des Unternehmers erfolgen. Seien Sie beispielsweise darauf vorbereitet, wenn das Einkommen des Unternehmens am Ende des Berichtszeitraums 20 Millionen Rubel übersteigt. Oder wenn der Restwert des Anlagevermögens der steuerpflichtigen Organisation über 100 Millionen Rubel liegt. Der automatische Übergang erfolgt ab Beginn des Quartals, in dem einer der oben genannten Parameter überschritten wurde.
Schritt 5
Wenn das Einkommen Ihres Unternehmens die oben genannten Indikatoren überschritten hat, melden Sie den Übergang zum allgemeinen Steuersystem innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende des Berichtszeitraums selbstständig der zuständigen Steuerbehörde. Nutzen Sie dazu eine besondere Form der Mitteilung über den Verlust des Nutzungsrechts der „vereinfachten“.
Schritt 6
Beim Wechsel von einem vereinfachten System zu einem anderen Besteuerungssystem ist zu beachten, dass ggf. der umgekehrte Übergang in ein „vereinfachtes System“frühestens ein Jahr nach dem Verlust der Berechtigung zur Nutzung des vereinfachten Steuersystems erfolgen kann.