So Wechseln Sie Zum Vereinfachten

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So Wechseln Sie Zum Vereinfachten
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Zum Wechsel zu einem vereinfachten Besteuerungssystem (STS), oft auch als vereinfachtes Besteuerungssystem bezeichnet, hat nicht nur eine juristische Person, sondern auch ein Einzelunternehmer (IE) das Recht. Dies erfordert keine besonderen Kenntnisse und Erfahrungen. Im Vergleich zum allgemeinen Steuersystem bietet das vereinfachte System mehrere Vorteile, die für Unternehmer attraktiv sind. Sie zahlen jeweils nur eine Steuer, sparen Geld, geben eine Erklärung statt mehrerer ab, führen Aufzeichnungen nach einem vereinfachten System.

So wechseln Sie zum vereinfachten
So wechseln Sie zum vereinfachten

Es ist notwendig

  • - Artikel der Abgabenordnung der Russischen Föderation "Über das vereinfachte Steuersystem";
  • - Antragsformular für den Übergang zum vereinfachten Steuersystem;
  • - TIN, Kontrollpunkt für eine juristische Person;
  • - TIN für einen einzelnen Unternehmer;
  • - Reisepass für einen einzelnen Unternehmer;
  • - Drucken.

Anleitung

Schritt 1

Um ein Unternehmen oder einen Einzelunternehmer von einem allgemeinen Steuersystem in ein vereinfachtes zu überführen, lesen Sie die in Artikel 346.12 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Anforderungen und überprüfen Sie, ob alle Bedingungen vollständig erfüllt sind. Die Anforderungen gelten nicht nur für neu gegründete Organisationen oder Einzelunternehmer, obwohl ihre weiteren Aktivitäten den Artikeln der Abgabenordnung der Russischen Föderation "Über das vereinfachte Steuersystem" entsprechen müssen.

Schritt 2

Stellen Sie nach Erhalt der Unterlagen über die Registrierung einer juristischen Person oder eines Einzelunternehmers innerhalb von fünf Tagen einen Antrag auf Übergang zu einem vereinfachten Besteuerungssystem, indem Sie ihn an die Steuerbehörde am Ort der Registrierung senden.

Schritt 3

Mit einer langfristigen Umsetzung der Aktivitäten, einem allgemeinen Steuersystem und dem Wunsch, auf ein vereinfachtes System umzustellen, stellen Sie einen Antrag vom 01. Oktober bis 30. November der aktuellen Periode. In diesem Fall erfolgt der Übergang zum vereinfachten Steuersystem im nächsten Jahr.

Schritt 4

Wenden Sie sich an das Finanzamt. Nehmen Sie das Antragsformular für die Umstellung auf ein vereinfachtes System in zweifacher Ausfertigung. Bitte lesen Sie den Inhalt sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an den Finanzsachbearbeiter, um das Ausfüllen zu klären. Informieren Sie sich über die Regeln für die Erstellung eines Antrags auf Erhalt einer Mitteilung über den Übergang zum vereinfachten Besteuerungssystem, der zusammen mit dem Antrag eingereicht wird.

Schritt 5

Nutzen Sie das Rechtssystem ConsultantPlus, in dem Sie das Antragsformular finden, die beigefügten Erläuterungen studieren und in zweifacher Ausfertigung ausfüllen. Stellen Sie außerdem einen Antrag, mit dem Sie in Zukunft eine Mitteilung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens erhalten können, in der das Datum der Anwendung angegeben ist.

Schritt 6

Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten und Öffnungszeiten des Finanzamtes. Setzen Sie sich mit dem Steuerinspektor in Verbindung, indem Sie ihm den Antrag auf Übergang zur vereinfachten Besteuerung und den Antrag auf Anzeige stellen. Hinterlassen Sie eine Kopie des Antrags beim Finanzamt und nehmen Sie die zweite für sich selbst, nachdem Sie zuvor gebeten haben, einen Stempel der Steuerbehörde, die Unterschrift und die Entschlüsselung der Unterschrift des Arbeitnehmers, der das Dokument akzeptiert hat, darauf zu setzen und auch anzugeben das Datum seines Eingangs.

Schritt 7

Erkundigen Sie sich beim Finanzamt nach dem Zeitrahmen für die Prüfung des Antrags und dem Datum des Eingangs der Mitteilung über den Übergang zum vereinfachten Steuersystem. Holen Sie sich die Telefonnummer der Benachrichtigungsabteilung.

Schritt 8

Geben Sie nach einem Anruf mit dem Mitarbeiter des Steuerdienstes die Informationen über die Bereitschaft der Meldung, den Zeitpunkt ihres Eingangs und die Verfügbarkeit der dafür erforderlichen Unterlagen an.

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