So Wechseln Sie Vom Vereinfachten Zum Allgemeinen System

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So Wechseln Sie Vom Vereinfachten Zum Allgemeinen System
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Video: So Wechseln Sie Vom Vereinfachten Zum Allgemeinen System

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Anonim

Trotz der Komplexität der Rechnungslegung hat das allgemeine Steuersystem gegenüber dem vereinfachten eine Reihe von Vorteilen: So gibt es beispielsweise keine Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der Einnahmen und der Anzahl der Mitarbeiter. Vor dem Übergang von einem vereinfachten System zu einem allgemeinen Steuersystem ist es erforderlich, die Rechnungslegung an die neuen Regeln und Anforderungen anzupassen.

So wechseln Sie vom vereinfachten zum allgemeinen System
So wechseln Sie vom vereinfachten zum allgemeinen System

Anleitung

Schritt 1

Reichen Sie beim Finanzamt einen Bescheid ein, dass Sie die Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems ablehnen. Dies muss spätestens am 15. Januar des Jahres erfolgen, in dem die Nutzung des gemeinsamen Systems geplant ist. Informieren Sie die Kunden im Voraus, dass in naher Zukunft der Mehrwertsteuerbetrag zum Preis von Waren, Werken oder Dienstleistungen hinzugerechnet wird.

Schritt 2

Bilden Sie die Steuerbemessungsgrundlage für den Übergangszeitraum, wenn Sie bei der Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben die Abgrenzungsmethode anwenden möchten. In dem Monat, in dem sich die Steuerregelung ändert, müssen die bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigten Einkünfte die während der Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems entstandenen Forderungen der Käufer und der Verkaufserlös, unabhängig davon, ob die Zahlung erfolgt ist, berücksichtigt werden. Vor der Änderung des Besteuerungsregimes erhaltene Vorschüsse sollten in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der einheitlichen Steuer einbezogen werden. Stellen Sie sicher, dass sie nach dem Übergang zu OSNO nicht erneut als Einkommen angerechnet werden.

Schritt 3

Berücksichtigen Sie im Monat der Steueränderung unbezahlte Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten, dem Budget und anderen Gegenparteien in den "Übergangsausgaben". Denken Sie daran, dass die für die Berechnung der einheitlichen Steuer ermittelte Bemessungsgrundlage nicht um den Betrag der unbezahlten Ausgaben verringert werden kann, die im Monat des Übergangs zu OSNO in den Ausgaben enthalten sind, unabhängig von der Fälligkeit der Verbindlichkeiten.

Schritt 4

Wiederherstellen von Buchhaltungsunterlagen für frühere Jahre Zur Bildung von Kontoständen zu Beginn der Berichtsperiode ist zudem eine Bestandsaufnahme der Finanzverbindlichkeiten und des Vermögens erforderlich. Vergessen Sie nicht, dass bei der Ermittlung des Restwerts von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, die vor dem Übergang zum vereinfachten Besteuerungssystem geschaffen oder erworben wurden, ein besonderes Verfahren eingehalten werden muss.

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