Wenn ein Unternehmer oder Kleinunternehmer aus irgendeinem Grund von einem vereinfachten Besteuerungssystem zu einem allgemeinen System wechseln möchte, muss dies dem Finanzamt bis zum 15. Januar mitgeteilt werden. Bei Wegfall jeglicher Grundlage für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens wird ab Beginn des Quartals, in dem dies geschah, die allgemeine Regelung angewendet und eine Meldung an das Finanzamt übermittelt.
Anleitung
Schritt 1
Das Antragsformular für den Übergang von der vereinfachten Besteuerung in die allgemeine Besteuerung erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Dieses Dokument muss ausgefüllt und durch die Unterschrift des Unternehmers oder des Leiters der Organisation und gegebenenfalls des Siegels beglaubigt werden.
Das Gesetz ermöglicht es Ihnen, ab Jahresbeginn freiwillig vom vereinfachten System in das allgemeine System zu wechseln, sofern der Antrag spätestens am 15. Januar desselben Jahres beim Finanzamt eingeht. Wenn der Antrag nach diesem Datum gestellt wird und kein Grund für den Verlust des Anspruchs auf vereinfachte Besteuerung vorliegt, hat der Unternehmer oder das Unternehmen erst ab dem 1. Januar des nächsten Jahres das Recht, in die allgemeine Regelung zu wechseln.
Schritt 2
Der Antrag auf Übergang von der vereinfachten zur allgemeinen Besteuerung kann persönlich oder per Post an das Finanzamt gerichtet werden, das die Registrierungsadresse des Unternehmers oder die juristische Adresse des Unternehmens bedient.
Im ersten Fall müssen Sie eine Kopie aus dem Antrag entfernen und die Mitarbeiter der Inspektion bitten, eine Annahmevermerk zu machen.
Im zweiten Fall ist es notwendig, das Dokument in einem wertvollen Brief mit einer Liste der Anhänge zu senden. Beeilen Sie sich nicht, den Umschlag vor dem Versenden zu verschließen. Schließlich muss Ihr Inventar vom Leiter der Kommunikationsabteilung zertifiziert werden. Und dazu muss er sich mit dem Inhalt des Umschlags vertraut machen. Als Datum der Mitteilung an das Finanzamt über die Änderung der Besteuerung gilt das Datum der Absendung des Schreibens. Es wird durch eine Quittung bestätigt, die Ihnen per Post zugestellt wird.
Schritt 3
Bei Wegfall der Gründe für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens (z. B. Jahreseinkommen über 60 Millionen Rubel) ist die Reihenfolge der Maßnahmen dieselbe. Aber Sie müssen nicht bis Anfang nächsten Jahres warten, um auf das allgemeine Regime umzustellen. In diesem Fall muss der Unternehmer bzw. das Unternehmen ab Beginn des Quartals, in dem er die Gründe für die Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems verloren hat, auf die allgemeine Regelung umstellen und dies seinem Finanzamt mitteilen.