Was Sie Brauchen, Um Einmaligen Kindesunterhalt Zu Beantragen

Was Sie Brauchen, Um Einmaligen Kindesunterhalt Zu Beantragen
Was Sie Brauchen, Um Einmaligen Kindesunterhalt Zu Beantragen

Video: Was Sie Brauchen, Um Einmaligen Kindesunterhalt Zu Beantragen

Video: Was Sie Brauchen, Um Einmaligen Kindesunterhalt Zu Beantragen
Video: KINDESUNTERHALT - Wann und wie viel ist zu zahlen? [NLa Rechtstipp] 2024, April
Anonim

Als finanzielle Unterstützung bei der Geburt eines Kindes erhalten Familien einen Pauschalbetrag aus dem Bundeshaushalt. Es kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater des Babys innerhalb von 6 Monaten nach seiner Geburt erhalten werden.

Was Sie brauchen, um einmaligen Kindesunterhalt zu beantragen
Was Sie brauchen, um einmaligen Kindesunterhalt zu beantragen

Das Recht auf einen Pauschalbetrag bei der Geburt eines Kindes wird Bürgern der Russischen Föderation garantiert, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Der Unterschied zwischen der Registrierung von Zahlungen an Personen, die für einen Arbeitgeber arbeiten, und solche, die nicht arbeiten, besteht nur in der Anzahl der erforderlichen Dokumente, auch in den Fällen, in denen sie eingereicht werden müssen.

Die Leistung wird am Arbeitsplatz eines der Elternteile gezahlt. Wenn also sowohl die Mutter als auch der Vater vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, können sie wählen, bei welchem Arbeitgeber sie die Zahlung beantragen. In diesem Fall müssen der Buchhaltung des Unternehmens folgende Unterlagen vorgelegt werden:

- Antrag auf Zahlung von Leistungen;

- Geburtsurkunde eines Kindes im Formular Nr. 24, ausgestellt vom Standesamt;

- eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;

- eine Bescheinigung vom Arbeitsort des anderen Elternteils, dass er keine Leistungen bezogen hat.

Wenn Mutter und Vater zum Zeitpunkt der Geburt des Babys nicht offiziell erwerbstätig sind, werden sie einer Nichterwerbstätigkeit gleichgestellt, haben aber dennoch Anspruch auf eine Entschädigung für die Geburt eines Kindes bei den Sozialversicherungsbehörden. Dazu ist es notwendig, die folgenden Unterlagen für die Ausgleichszahlungen vorzubereiten und beim Gebietsbüro des Zentrums einzureichen:

- Antrag auf Ernennung von Leistungen;

- Geburtsurkunde eines Kindes im Formular Nr. 24;

- eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;

- eine Bescheinigung der Sozialschutzbehörde am Wohnort jedes Elternteils, dass die Leistung nicht zugewiesen oder gezahlt wurde (ist erforderlich, wenn die Leistung am tatsächlichen Wohnort ausgestellt wird);

- Kopien der Arbeitsbücher der Eltern: alle Seiten mit Aufzeichnungen über die Arbeitstätigkeit und eine leere Seite nach dem letzten Entlassungszeichen;

- Kopien der Reisepässe des Vaters und der Mutter.

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen gesammelt haben, müssen Sie deren Originale und Kopien dem zuständigen Spezialisten des Zentrums für Ausgleichszahlungen vorlegen, der eine Aufnahmebestätigung ausstellt und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Leistungszahlung mitteilt. Sie können Zertifikate auch per E-Mail mit einer Liste von Anhängen versenden.

Empfohlen: