Wie Man Bankdienstleistungen In Der Buchhaltung Widerspiegelt

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Wie Man Bankdienstleistungen In Der Buchhaltung Widerspiegelt
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Video: Keine Ahnung von der Buchhaltung? | Grundlagen einfach erklärt 2024, April
Anonim

Bei der Abwicklung mit Gegenparteien nehmen juristische Personen häufig die Dienste einer Bank in Anspruch. Bankfilialen berechnen in der Regel eine Provision für abgeschlossene Transaktionen. Mittelabhebungen für Abrechnungs- und Bargelddienstleistungen müssen unbedingt in der Buchführung und Steuerbuchhaltung berücksichtigt werden, da sie die Bemessungsgrundlage mindern und sich in der Bilanz niederschlagen.

Wie man Bankdienstleistungen in der Buchhaltung widerspiegelt
Wie man Bankdienstleistungen in der Buchhaltung widerspiegelt

Anleitung

Schritt 1

Befolgen Sie bei der Abrechnung der Kosten der Organisation zunächst PBU 10/99. Aus diesem Dokument (Absatz 11 von Kapitel 3) geht hervor, dass die Kosten für Bankdienstleistungen in die sonstigen Aufwendungen einzubeziehen sind.

Schritt 2

Auf der Grundlage eines Auszugs aus dem Kontokorrent, Quittung oder Mahnbescheid die Abschreibung des Betrags für Abrechnungs- und Barleistungen in der Buchhaltung widerspiegeln. Tun Sie dies mit den folgenden Einträgen: D91 Unterkonto "Sonstige Aufwendungen" K76 (60) - die Abgrenzung des Betrags für den Barausgleich wird berücksichtigt; D76 (60) K51 - Der Barausgleichsbetrag wurde vom Girokonto abgebucht.

Schritt 3

Überprüfen Sie unbedingt in der Vereinbarung mit der Bank, ob eine Bedingung für die Abschreibung der Provision vorliegt. Überprüfen Sie auch, ob die Höhe der Provision korrekt berechnet wurde, da der Prüfer bei einer Steuerprüfung auf jeden Fall darauf achten wird und wenn der Betrag den festgelegten Prozentsatz überschreitet, wird der Betrag der Einkommensteuer neu berechnet und zusätzliche Strafen werden fällig der fehlende Betrag in Rechnung gestellt werden.

Schritt 4

In einigen Fällen ist die Provision der Bank mehrwertsteuerpflichtig, zum Beispiel bei der Ausstellung einer Karte mit Unterschriftsproben. Fordern Sie in diesem Fall bei der betreuenden Bank eine korrekt ausgefüllte Rechnung mit Vorsteuer an. Geben Sie dies anhand des Steuerbelegs in der Buchhaltung wie folgt an: D19 K76 (60) - der Betrag der Vorsteuer wird ausgewiesen; D68 K19 - Mehrwertsteuerbetrag zum Abzug akzeptiert.

Schritt 5

Falls Sie das System Bank-Client verwenden, weisen Sie die Leistungen für die Bedienung des Programms auf Konto 97, dh als Teil der Rechnungsabgrenzung, aus. Denken Sie daran, die installierte Software monatlich abzuschreiben.

Schritt 6

Geben Sie die Leistungen der Bank in der Gewinn- und Verlustrechnung (Formular Nr. 2) in Zeile 130 „Nichtbetrieblicher Aufwand“wieder. Diese Kosten werden in der Steuerperiode erfasst, in der sie angefallen sind.

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