Das Gesetz erlaubt kleinen Unternehmen, die ein vereinfachtes Besteuerungssystem anwenden, ein Einkommens- und Ausgabenbuch nicht nur in Papierform, sondern auch in elektronischer Form zu führen. Der einfachste Weg zum Ausfüllen ist die Nutzung des Elba Electronic Accountant Service.
Es ist notwendig
- - Computer;
- - Zugang zum Internet;
- - Konto im Dienst "Elektronischer Buchhalter" Elba "(kostenlos);
- - Zahlungsbelege, die Einnahmen oder Ausgaben bestätigen.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie noch kein Konto im Dienst "Elektronischer Buchhalter" Elba" haben, erstellen Sie eines. Es ist nicht schwer, Sie brauchen nur eine kurze Registrierung. Die Daten, die Sie in das Registrierungsformular über das Unternehmen oder den Unternehmer eingeben, werden dann zur Erstellung von Berichten, einschließlich der Bildung des Ertrags- und Kostenbuchs, verwendet
Melden Sie sich nach erfolgreicher Registrierung am System an und gehen Sie zum Reiter "Einnahmen und Ausgaben". Normalerweise gelangen Sie nach dem Einloggen dorthin, aber wenn sich eine andere Seite öffnet, klicken Sie auf den angegebenen Link.
Schritt 2
Die Systemoberfläche ist einfach, so dass die Eingabe von Informationen über die erforderliche Finanztransaktion für Sie nicht schwierig ist. Dazu müssen Sie nur einen Befehl zum Hinzufügen von Einnahmen oder Ausgaben geben und die Mindestdaten eingeben: das Datum der Operation, den Betrag und die Ausgabe des Zahlungsbelegs (Name, Nummer und Datum des Zahlungsauftrags oder Rechnung) und speichern Sie den Vorgang. Im Fehlerfall kann der Eintrag bearbeitet oder gelöscht werden.
Schritt 3
Geben Sie nach Eingabe aller für das laufende Jahr berücksichtigten Einnahmen- und Ausgabentransaktionen in das System den Befehl, ein Buch zur Erfassung von Einnahmen und Ausgaben zu bilden. Dies geschieht mit einem Klick auf die entsprechende Schaltfläche auf der gleichen Seite "Einnahmen und Ausgaben". Das System erstellt automatisch Ihr Einnahmen- und Ausgabenbuch. Sie müssen es nur auf Ihrem Computer speichern, ausdrucken, flashen und beim Finanzamt beglaubigen, das Ihre Registrierungsadresse oder die gesetzliche Adresse Ihrer Organisation hat.