Derzeit hat fast jedes große Unternehmen eine eigene Website, auf der sich alle Informationen zum Unternehmen befinden, einschließlich Kontaktinformationen und Werbung. Die Organisation gibt einen bestimmten Geldbetrag für die Entwicklung einer eigenen Seite im Internet aus. Sie werden bei der Zusammensetzung der Ausgaben berücksichtigt, je nachdem, wer an der Erstellung und Gestaltung der Site beteiligt war: angestellte Programmierer oder Mitarbeiter des Unternehmens.
Es ist notwendig
- - Abgabenordnung der Russischen Föderation;
- - Gesetzgebungsakte des Finanzministeriums der Russischen Föderation;
- - Geldmittel;
- - Jahresabschlüsse.
Anleitung
Schritt 1
Sie können Entwickler "von außen" in die Erstellung der Site einbeziehen. Berücksichtigen Sie dann steuerlich und buchhalterisch die Kosten für die Erstellung und Entwicklung einer eigenen Unternehmensseite im Internet im laufenden Aufwand für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit. Dementsprechend wird der ausgegebene Geldbetrag in die Ausgaben der Organisation einbezogen.
Schritt 2
Im Schreiben Nr. 07-05-14 / 280 des Finanzministeriums vom 22.10.2004, das die Besonderheiten der Spesenabrechnung auf der Website erläutert, gibt es folgende Vorbehalte. Der Entwickler hat das Urheberrecht an der erstellten Site. Wenn er Ihnen exklusive Rechte verkauft hat, betrachten Sie sie als immaterielle Vermögenswerte. Der Entwickler kann die exklusiven Rechte an der erstellten Site für das Unternehmen reservieren und der Organisation die Möglichkeit geben, die Seite zu verwenden. Berücksichtigen Sie in diesem Fall den Geldbetrag für die Entwicklung, Gestaltung der Website als Kosten für den Erwerb nicht ausschließlicher Rechte an dem Programm für einen Computer auf dem Girokonto.
Schritt 3
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter - Programmierer, wenn Sie eine IT-Abteilung haben - mit der Entwicklung der Unternehmenswebsite zu beauftragen. Dementsprechend hat die Organisation die exklusiven Rechte an der Webseite. Wenn die Kosten für die Erstellung und Gestaltung der Website zehntausend Rubel betragen oder diesen Betrag überschreiten, berücksichtigen Sie sie bei den immateriellen Vermögenswerten. Wenn das Geld für die Entwicklung einer Seite im Internet geringer ist als der angegebene Betrag, dann zählen Sie die Kosten zu den laufenden Ausgaben.
Schritt 4
Aber Website-Entwicklung ist nicht genug. Damit es funktioniert, müssen Sie sich registrieren und einen Domainnamen dafür kaufen. Betrachten Sie die Anschaffungskosten als laufende Ausgabe. Beziehen Sie die Kosten für Hosting-Services in die Kosten des Zeitraums ein, für den sie bezahlt wurden. Werbeaufwendungen mindern die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Es ist jedoch nur dann möglich, Werbeleistungen in die Kosten einzubeziehen, die den steuerpflichtigen Gewinn verringern, wenn die Website hauptsächlich zu Marketingzwecken erstellt wird.