Die Liquidation eines Unternehmens impliziert die Beendigung der Tätigkeit ohne Übertragung der Fälle auf einen Rechtsnachfolger und den Ausschluss des Unternehmens aus dem einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen sowie die anschließende Abführung der Besteuerung.
Anleitung
Schritt 1
Stellen Sie einen Gründerausschuss zusammen, um ein Protokoll und einen Liquidationsbeschluss zu erstellen. Erstellen Sie auf der Grundlage des getroffenen Beschlusses einen Auflösungsbescheid der Organisation, beglaubigen Sie ihn innerhalb von drei Tagen und senden Sie ihn an die Steueraufsichtsbehörde am Sitz der Gesellschaft, wo sie einen entsprechenden Eintrag über den Beginn der Liquidation in das einheitliche Register der juristischen Personen. Bestimmen Sie durch den Stifterrat den Liquidator bzw. die Zusammensetzung der Liquidationskommission und stimmen Sie die Entscheidung mit dem Finanzamt ab Mit Beginn des Liquidationsverfahrens gehen alle Angelegenheiten der Gesellschaft in die Zuständigkeit der Mitglieder der Liquidationskommission über.
Schritt 2
Erstellen Sie nach den zwei Monaten, die den Gläubigern zur Ausstellung ihrer Forderungen eingeräumt wurden, eine vorläufige Liquidationsbilanz - berücksichtigen Sie alle Anträge der Gläubiger, führen Sie eine Bestandsaufnahme durch, stellen Sie sicher, dass die Schuldner die ihnen ausgestellten Rechnungen bezahlen, verkaufen Sie das Eigentum des Unternehmens, Geben Sie im Abschluss der Bilanz die Bedingungen für die Rückzahlung der Schulden des Unternehmens gegenüber den Gläubigern an. Erstellen Sie eine vorläufige Liquidationsbilanz, beglaubigen Sie diese und reichen Sie sie zusammen mit der Bilanz beim Finanzamt ein.
Schritt 3
Verträge mit Regierungsbehörden und anderen Organisationen kündigen, mit Mitteln abmelden. Bezahlen Sie Ihre Gläubiger und schließen Sie das Kontokorrent der Firma, zerstören Sie das Siegel. Bereiten Sie alle Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens für die Übergabe an das Staatsarchiv vor und hinterlegen Sie sie.
Schritt 4
Bezahlen Sie die staatliche Gebühr für das Abschlussverfahren. Bereiten Sie ein vollständiges Paket von Gründungsdokumenten vor, erstellen und beglaubigen Sie eine Schlusserklärung bei einem Notar. Reichen Sie das Dokumentenpaket für das Unternehmen zur Beglaubigung beim Notar ein, während Sie alle erforderlichen Schritte ausführen.
Schritt 5
Fügen Sie den Gründungsunterlagen die Originale des Jahresabschlusses bei, einschließlich der Primärdokumentation und Erläuterungen zu den Schulden. Sammeln Sie Abstimmungserklärungen mit Steuerbehörden und außerbudgetären Organisationen, die das Fehlen von Zahlungsrückständen bestätigen.
Schritt 6
Um die Schließung eines Unternehmens im einheitlichen Register der juristischen Personen einzutragen, reichen Sie die gesammelten Unterlagen beim Finanzamt ein.
Der Eintrag wird innerhalb von fünf Werktagen ab dem Datum der Einreichung des vollständigen Dokumentenpakets vorgenommen und ausgeführt.