Der Artikel hilft Ihnen herauszufinden, wie Sie Steuern nach dem vereinfachten System bezahlen. 346.14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation. Sie weist darauf hin, dass es bei der Anwendung des vereinfachten Steuersystems zwei Besteuerungszwecke gibt. Der erste Gegenstand sind Einnahmen, der zweite Gegenstand sind Ausgaben.
Es ist notwendig
- 1. Abgabenordnung,
- 2. Rechner,
- 3. die Höhe der Zahlungen an die FIU und andere Fonds.
Anleitung
Schritt 1
Wählen Sie den Besteuerungsgegenstand aus. Die richtige Wahl hilft Ihnen, Steuerzahlungen zu sparen. Der Steuerpflichtige kann den Besteuerungsgegenstand selbstständig wählen. Wenn Sie den Besteuerungsgegenstand, zum Beispiel Einkommen, wählen, haben Sie das Recht, diesen Gegenstand in einem Jahr in einen anderen zu ändern. Sie können den Besteuerungsgegenstand jährlich ändern, Hauptsache, Sie informieren das Finanzamt rechtzeitig. Um den Besteuerungsgegenstand im nächsten Jahr zu ändern, müssen Sie das Finanzamt vor dem 20. Dezember des Jahres mitteilen.
Schritt 2
Wenn Sie Einkünfte als Besteuerungsgegenstand gewählt haben, gilt für Sie der Steuersatz von 6%. Basierend auf den Ergebnissen jeder Steuerperiode (diese Perioden sind ein Quartal, ein halbes Jahr, neun Monate) wird die Höhe der Steuervorauszahlung berechnet. Um die Vorauszahlung zu berechnen, müssen Sie die Höhe des Einkommens periodengerecht berechnen - basierend darauf und dem Steuersatz wird der Auszahlungsbetrag berechnet.
Reduzieren Sie die berechnete Steuer um den Betrag der Rentenversicherungsbeiträge, Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge und Beiträge aus Arbeitsunfällen sowie um den Betrag der Leistungen an Arbeitnehmer wegen vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. Denken Sie daran, dass der Steuerbetrag um nicht mehr als 50 % reduziert wird, auch wenn die Beiträge an Fonds diesen Betrag überschreiten
Schritt 3
Wenn Ihr Besteuerungsgegenstand Einnahmen abzüglich Ausgaben sind, müssen Sie einen Steuersatz von 15 % anwenden. Bei dieser Besteuerungsvariante berechnet sich die Höhe des Vorschusses nach den erhaltenen Einnahmen abzüglich der angefallenen Aufwendungen. Vom erhaltenen Ergebnis werden 15% abgezogen - dies ist der Steuerbetrag. Sie haben auch das Recht, den Betrag der berechneten Steuer um die an die Pensionskasse gezahlten Beträge als Versicherungsbeiträge, Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, die an Arbeitnehmer gezahlt wurden, Beiträge aus Arbeitsunfällen zu kürzen