Die Rentenreform hat keine Auswirkungen auf bereits Rentner. Das Rentenalter wird nicht erhöht. Der Anspruch auf Vorruhestandsrente einiger Kategorien von Bürgern bleibt bestehen
Die Rentenreform wird diejenigen Bürger treffen, die noch erwerbstätig sind. Die Höhe der Ansprüche, die ein Bürger bei der Pensionierung im Rahmen der Rentenreform erhält, hängt davon ab, wie viel er ab dem 1. Je länger dieser Zeitraum ist, desto mehr Rentenansprüche werden im Rahmen der neuen Rentenreform gebildet. Wenn ein Bürger beispielsweise ab dem 01.01.2016 in Rente geht, wird seine Rente nach den bis 01.01.2015 geltenden Rechtsnormen berechnet und nur ein Arbeitsjahr wird auf der Grundlage der ab dem 01.01.2015 beschlossenen Reform berechnet. Der erste Bürger, der mit den im Rahmen der neuen Rentenreform voll ausgeschöpften Rechten in den Ruhestand geht, ist derjenige, der am 01.01.2015 sein Berufspraktikum beginnt und sein gesamtes Berufsleben bis zur Pensionierung abarbeitet.
Die neue Rentenreform bietet auch Anreize für Rentner, die sich entscheiden, ihre Berufserfahrung zu verlängern und eine Rente später als das Rentenalter zuzuweisen. Für sie wird die Rente um ca. 45% erhöht. Nach der neuen Rentenreform ist die Bürgerrente abhängig vom Lohn, der Betriebszugehörigkeit und wird nach einer Formel berechnet. Im Laufe seiner Erwerbstätigkeit sammelt ein Bürger Rentenpunkte.
Die Kosten für 1 Punkt werden zum Zeitpunkt der Pensionierung je nach Wirtschaftslage festgelegt. Der Wert der Punkte wird jedes Jahr indexiert. Rentenpunkte werden nicht niedriger als die Inflation indexiert.