Die Überlassung zur Nutzung bereits vermieteter Immobilien ist eine völlig legale Tätigkeit, die in der russischen Gesetzgebung als Untermiete bezeichnet wird. Dennoch ist es nach bestimmten Regeln notwendig, eine Wohnung an Dritte zu übertragen, um Konflikte mit dem Eigentümer des Privateigentums zu vermeiden.
Merkmale und Vorteile der Untervermietung
Die Übergabe einer Mietwohnung an Dritte ist durchaus möglich und oft eine durchaus gewinnbringende Veranstaltung. Ein Mieter hat beispielsweise eine günstigere Wohnung gefunden, ist aber nicht bereit oder in der Lage, einen bestehenden Mietvertrag zu kündigen. In diesem Fall kann er die erste Wohnung zu einem höheren Preis an andere Mieter vermieten und in der zweiten selbst wohnen, wodurch er zusätzliches Einkommen erzielen kann.
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation sollte die Übertragung von Privateigentum in die Untervermietung nur mit Zustimmung des Eigentümers erfolgen. Gleichzeitig muss im ursprünglichen Mietvertrag der Immobilie die entsprechende Möglichkeit ausgeschrieben werden: Hat der Eigentümer die Weitervermietung der Wohnung untersagt, haben die Mieter kein Recht, im eigenen Interesse zu handeln. Schließlich sollte die Untermietdauer die Mietdauer nicht überschreiten, die wiederum in der Vereinbarung mit dem Wohnungseigentümer ausgehandelt wird.
Wahrung der Eigentümerrechte bei der Untervermietung einer Wohnung
Der Eigentümer von Privateigentum muss bei der Erstellung des Mietvertrags äußerst verantwortungsbewusst sein. In keinem Fall ist es zulässig, Immobilien durch mündliche Vereinbarung auf andere Hände zu übertragen: In diesem Fall erhält der Mieter erhebliche Verfügungsrechte über das erhaltene Objekt, einschließlich der Möglichkeit, es zu seinen eigenen Bedingungen weiterzuvermieten.
Wenn sich der Eigentümer nicht sicher ist, ob es sich lohnt, die Wohnung weiterzuvermieten und dem Mieter andere Rechte einzuräumen, ist es notwendig, eine Sonderklausel in den Vertrag aufzunehmen, nach der die Vertragsbedingungen jederzeit änderbar oder einseitig kündbar … Einerseits wird das Fehlen von sichtbaren Verboten im Vertrag potenzielle Mieter nicht abschrecken, andererseits wird es immer möglich sein, den Mieter aufzufordern, bestimmte Handlungen in Bezug auf Immobilien einzustellen.
Darüber hinaus muss der Mietvertrag eine klar definierte Laufzeit haben, Höhe, Zahlungsmodalitäten und Zahlungsbedingungen (einschließlich Nebenkostenabrechnungen) vorsehen sowie eine Bestandsaufnahme und den Zustand der Immobilie in der Wohnung enthalten. Es ist auch ratsam, die Wohnung zusammen mit der Immobilie zu versichern, um Ruhe zu bewahren. Nur diese Maßnahmen schützen das Objekt vor rechtswidrigen und gefährlichen Handlungen des Mieters und Untermieters.
Verteidigung der Rechte an Privateigentum
Der Eigentümer des Wohnraums muss die Namen aller vertragsgemäß gemieteten Personen sowie Kontaktpersonen für die Kommunikation mit diesen kennen. Werden in der Wohnung Unbefugte oder sonstige Anzeichen von Verstößen gegen den Mietvertrag festgestellt, müssen Sie sich unverzüglich mit dem Mieter in Verbindung setzen und sich über den Sachverhalt informieren.
Hat der Mieter gegen den Vertrag verstoßen und ohne Wissen des Vermieters mit der Untervermietung begonnen, ist von ihm die Beendigung rechtswidriger Handlungen unter Androhung der Vertragsauflösung über die vorübergehende Nutzung der Wohnung zu verlangen. Im Falle der Weigerung, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen (oder wenn sich die Person nicht meldet), muss der Eigentümer beim Amts- oder Amtsgericht seines Wohnsitzes eine Klageschrift einreichen.
Geben Sie in der Klageschrift an, welche Rechte des Eigentümers verletzt wurden, und fügen Sie Kopien des Mietvertrags und der Eigentumsbescheinigung der Wohnung bei. Bitte beachten Sie, dass der Antrag im Namen aller Miteigentümer des Wohnraums unter Angabe ihrer Passdaten (Ehemann, Ehegatte, die zu Verwandten gehören etc.) zu erstellen ist. Sie müssen auch die Daten aller Mieter angeben, die an dem Verstoß beteiligt sind. Es empfiehlt sich, über die Anwesenheit von Zeugen (zB Nachbarn oder ein Bezirkspolizist) zu informieren, die den illegalen Aufenthalt von Unbefugten in der Wohnung festhalten könnten. Nach Prüfung des Falles erlässt das Gericht eine Anordnung, den Untermieter aus der Wohnung zu räumen und die Bedingungen des Vertrages mit dem Eigentümer zu überarbeiten.