Eine neue obligatorische Krankenversicherungspolice können Sie im Zusammenhang mit einer Namensänderung bei der Geschäftsstelle eines zur Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung zugelassenen Versicherungsträgers abschließen.
Was ist eine Krankenversicherung und eine obligatorische Krankenversicherung?
Um eine kostenlose medizinische Versorgung zu erhalten, ist eine Versicherungspolice der obligatorischen Krankenversicherung (MKV) erforderlich. Die Liste der medizinischen Leistungen, auf die die obligatorische Krankenversicherung Anspruch hat, ist in der Geschäftsstelle oder auf der Website des vom Krankenversicherungsträger gewählten Versicherungsträgers einzusehen.
Seit 2011 gilt in Russland eine einzige obligatorische Krankenversicherungspolice, die auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation gültig ist. Es wird in zwei Formen hergestellt: in Papierform und in Form einer Plastikkarte. Eine Person, die eine obligatorische Krankenversicherungspolice hat, ist verpflichtet, in jeder medizinischen Einrichtung in Russland kostenlose medizinische Versorgung zu leisten, wenn sie in das obligatorische Krankenversicherungssystem einbezogen ist. Dies gilt in der Regel für öffentliche Gesundheitseinrichtungen.
Die Police wird auf Lebenszeit ausgestellt, sie muss nicht geändert werden
- bei Wohnortwechsel;
- beim Wechsel des Arbeitsortes;
- bei einer Statusänderung (Anstellung, Pensionierung);
- bei der Wahl eines anderen Versicherungsunternehmens mit einer Zulassung zur obligatorischen Krankenversicherung.
Der einzige Grund, die Police zu ersetzen, besteht darin, den Nachnamen ihres Besitzers zu ändern.
Das Verfahren zum Ersetzen der obligatorischen Krankenversicherungspolice
Das Verfahren zum Ersetzen der Police im Zusammenhang mit einer Änderung des Nachnamens wird wie folgt durchgeführt:
Es ist notwendig, sich an die Geschäftsstelle des gewählten Versicherungsunternehmens zu wenden und die folgenden Dokumente bei sich zu haben:
- Reisepass eines Bürgers der Russischen Föderation;
- Bescheinigung über die obligatorische Rentenversicherung.
Ein Mitarbeiter eines Versicherungsunternehmens erstellt einen Bürgerantrag auf Ersatz der Police und bietet die Möglichkeit, eine Police in Papier- oder Kunststoffversion auszustellen. Zur Ausstellung einer Plastikkarte wird direkt im Büro der Versicherungsorganisation ein elektronisches Lichtbild eines Bürgers angefertigt.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (ca. 30 Arbeitstage) wird dem Bürger eine vorläufige Bescheinigung ausgestellt, mit der er eine kostenlose medizinische Versorgung beantragen kann.
Wenn die Police fertig ist, informiert die Versicherungsgesellschaft den Versicherten darüber. Er muss erneut mit einer vorläufigen Bescheinigung zum Büro der Versicherungsorganisation kommen. Die Bescheinigung wird den Mitarbeitern des Versicherungsträgers ausgehändigt und der Bürger erhält im Gegenzug eine obligatorische Krankenversicherung.
Sie müssen die alte Police nicht abgeben! Seine Wirkung endet mit der Ausstellung einer vorläufigen Bescheinigung an einen Bürger.
Sie können in folgenden Fällen eine Police für eine andere Person ausstellen (auch aufgrund einer Änderung des Nachnamens):
1. Minderjährige Kinder. Dazu muss sich einer der Eltern oder der gesetzliche Vertreter persönlich mit folgenden Unterlagen an die Geschäftsstelle des Versicherungsträgers wenden:
- Reisepass des Elternteils, der sich bei der Versicherungsorganisation beworben hat;
- Geburtsurkunde oder Reisepass des Kindes (wenn das Kind 14 Jahre alt wird);
- Bescheinigung über die obligatorische Rentenversicherung des Kindes.
2. An einen Verwandten oder eine andere Person. Dazu benötigen Sie eine Vollmacht der Person, die die Police benötigt. Die Vollmacht kann handschriftlich erstellt werden und bedarf keiner notariellen Beglaubigung. Zusätzlich zur Vollmacht muss eine Person, die eine Police für eine andere Person bestellt, folgende Dokumente mit sich führen:
- Reisepass des Bürgers der Russischen Föderation, für den die Police bestellt ist;
- Bescheinigung über die obligatorische Rentenversicherung des Bürgers, für den die Police bestellt wurde;
- Ihr Pass.