Die Übertragung von Versicherungsbeiträgen in außerbudgetäre Mittel liegt im Vorrecht des Arbeitgebers, der dies zugunsten der Arbeitnehmer tut. Mit diesen Mitteln können Sie in Zukunft die verschiedenen sozialen Bedürfnisse der Arbeitnehmer decken.
Anleitung
Schritt 1
Zu den Pflichtversicherungsbeiträgen zählen Zahlungen an die Pensionskasse der Russischen Föderation sowie an Sozial- und Pflichtkrankenkassen. Die Beiträge werden als Prozentsatz der Gesamtlohnsumme der Organisation berechnet und monatlich, spätestens am 15. Tag (bei der Lohnüberweisung) an die zuständigen Behörden überwiesen. Obligatorische Versicherungsprämien müssen von Unternehmen, natürlichen und juristischen Personen gezahlt werden, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben und Arbeitnehmer beschäftigen. Führungskräfte sind verpflichtet, Beiträge nicht nur für ihre Untergebenen, sondern auch für sich selbst zu zahlen. Zahlungsdetails können von der lokalen oder regionalen Zweigstelle des jeweiligen Fonds und von deren offiziellen Websites erfragt werden. Es ist wichtig, dass Sie bei der Übertragung von Versicherungsprämien bei der Angabe des zwanzigstelligen Budgetklassifizierungscodes (BCC) von Zahlungsaufträgen keinen Fehler machen.
Schritt 2
Die Beiträge an die Pensionskasse werden in Form von Versicherungs- und Kapitalanteilen überwiesen. Der Abzugsbetrag für Organisationen nach dem Basis- (OSN) und dem vereinfachten (STS) Besteuerungssystem beträgt derzeit 22% des Lohnfonds. Landwirtschaftliche Produzenten spenden 16% an die Pensionskasse. Unternehmer, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, müssen unabhängig vom Besteuerungssystem einen Beitrag von 26% für sich selbst zahlen.
Schritt 3
Die Versicherungsprämie an die obligatorische Krankenversicherung beträgt für Organisationen des vereinfachten Steuersystems, des allgemeinen Steuersystems und Einzelunternehmer 5,1%, für landwirtschaftliche Erzeuger - 2,3%. Beachten Sie die Informationen des Bundesgesetzes Nr. 212-FZ: Artikel 58 spezifiziert Versicherer im vereinfachten Steuersystem, die von den Beiträgen zum MHIF befreit sind. Die Zahlungssätze an die FSS sind wie folgt: 2,9% für Unternehmen auf das DOT, 1,9 % - auf die einheitliche Agrarsteuer. Alle Kategorien von Versicherungsnehmern sind verpflichtet, Prämien für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle zu zahlen.