Einzelunternehmer sind verpflichtet, Versicherungsprämien sowohl für sich selbst als auch für ihre Mitarbeiter in den Haushalt zu überweisen. Diese Regelung gilt auch für diejenigen Personen, die aus irgendeinem Grund vorübergehend keine Tätigkeiten ausüben, sondern beim Finanzamt als Einzelunternehmer geführt werden. Die Versicherungsprämien werden auf 3 Versicherungsarten übertragen: Rente, Krankenversicherung, Sozialversicherung.
Wer soll die Beiträge zahlen
Versicherungsprämien sind laut Gesetz Pflichtzahlungen. Wenn mangels Gewinn keine Steuern gezahlt werden müssen, ist dies ein ganz anderer Fall.
Seit 2017 überweisen Unternehmer Zahlungen auf die Konten der Steuerbehörden und nicht auf die Fonds selbst. Gemäß Artikel 34 der Abgabenordnung der Russischen Föderation fungieren Unternehmer als Arbeitgeber und sind daher selbst verpflichtet, für eine Rente sowie eine Kranken- und Sozialversicherung zu sorgen. Gebühren müssen auch dann bezahlt werden, wenn die Aktivität eingefroren ist. Will eine Person bei fehlender Tätigkeit weder die eigene Rente auffüllen noch die Krankenversicherung bezahlen, muss sie die Abmeldung beantragen.
Die Abgabenordnung schreibt Fälle vor, in denen ein einzelner Unternehmer das Recht hat, Versicherungsprämien nicht für sich selbst zu überweisen. Diese Kategorie von Unternehmern umfasst:
- Wehrdienstleistende;
- Eltern im Mutterschaftsurlaub;
- Eltern, die ein behindertes Kind der Gruppe 1 oder eine ältere Person über 80 Jahre betreuen;
- die Ehefrauen von Militärangehörigen, die gezwungen sind, an Orten zu bleiben, die für die Ausübung von Aktivitäten nicht geeignet sind;
- Ehegatten von Diplomaten oder Konsularbeamten, die ins Ausland entsandt werden.
Es ist zu beachten, dass die Aufsichtsbehörde im Voraus über die Zahlungseinstellung informiert werden muss, da sonst die Leistung ungültig wird.
Beitragsberechnung für sich selbst
Wie oben erwähnt, muss jeder Unternehmer für sich bestimmte Beträge in den Fonds überweisen. Die Beitragshöhe wird jedes Jahr indexiert. Der Staat verpflichtete einzelne Unternehmer, ihre Rente zu berechnen und die Krankenversicherung zu bezahlen. Die Sozialversicherung ist freiwillig. Wenn die FSS-Zahlungen überwiesen werden, die Person jedoch Anspruch auf Krankheitsurlaub hat, beantragen Sie Mutterschaftsurlaub. Werden diese Beiträge nicht gezahlt, müssen Sie auf eigene Kosten krank werden und erhalten Mutterschaftsbeiträge vom Staat.
Die Zahlungen sind in keiner Weise vom Mindestlohn abhängig, ihre Höhe ist im Gesetz klar festgelegt. Der jährliche Rentenbeitrag beträgt 2019 RUB 29.354. Wenn ein Unternehmer im Berichtszeitraum mehr als 300.000 Rubel verdient hat, ist er verpflichtet, zusätzlich 1 % des die Grenze überschreitenden Betrags zusätzlich zu berechnen. Zum Beispiel erhielt der Einzelunternehmer Yakovlev im Jahr 2019 ein Einkommen von 652.000 Rubel. Auf dem OPS überweist er 29354 + ((652000-30000) * 1%) = 29354 + 3520 = 32874 Rubel.
Der Unternehmer muss 6884 Rubel für die Krankenversicherung überweisen.
Die Gesetzgebung legte die Obergrenze für Beiträge zum MPI fest - 234 832 Rubel.
Ein einzelner Unternehmer kann sowohl monatlich als auch zum Jahresende Beiträge für sich selbst überweisen.
Beitragsberechnung für Arbeitnehmer
Nach Abschluss von Arbeitsverträgen müssen Unternehmer monatliche Versicherungsprämien für Arbeitnehmer berechnen. In diesem Fall hängt die Höhe der Überweisungen von ihrem Gehalt ab. Der Arbeitgeber muss 22% des Gehalts an die OPS überweisen, die obligatorische Krankenversicherung - 5,1%. Es ist hervorzuheben, dass in Bezug auf Arbeitnehmer die Beiträge für vorübergehende Behinderung und Mutterschaft berechnet und in den Haushalt überführt werden müssen, deren Satz 2,9% beträgt. Darüber hinaus müssen Sie an die FSS Beiträge zur Arbeitsunfallversicherung zahlen, die auf der Grundlage eines Satzes von 0,2 % bis 8,5 % (je nach Risikoklasse) berechnet wird.
Zum Beispiel stellte der Einzelunternehmer Yakovlev einen Mitarbeiter ein und setzte ihm ein Gehalt von 15.500 Rubel fest. Er muss monatlich folgende Beiträge überweisen:
- für OPS: 15.500 * 22% = 3.410 Rubel;
- für die obligatorische Krankenversicherung: 15.500 * 5, 1% = 790, 5 Rubel;
- für Sozialversicherung: 15.500 * 2,9% = 449,5 Rubel;
- für Verletzungen: 15.500 * 2, 2% = 341 Rubel.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bis zum 15. des auf den Meldemonat folgenden Monats Beiträge für Arbeitnehmer an die Kasse zu zahlen. Am Ende des Jahres ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Kasse zu berichten, indem er einige Berichte vorlegt.