Wenn eine juristische Person aufgrund ihrer Insolvenz Insolvenz anmeldet, um ihren Verpflichtungen nachzukommen, melden Gläubiger ihre Forderungen unter zahlreichen Fehlern an. Unternehmerische Tätigkeit ist immer mit einem wirtschaftlichen Risiko verbunden, daher besteht immer die Möglichkeit der Nichterfüllung oder Nichterfüllung.
Es ist notwendig
Gläubiger, Schuldner
Anleitung
Schritt 1
Bei Zahlungsverzug trägt der Gläubiger stets den Sachschaden. Um die nachteiligen Folgen zu mindern, geht der Gläubiger ein Sicherungsverhältnis ein, d. h. der Dritte übernimmt Verpflichtungen und haftet für den Schuldner.
Schritt 2
Die Erfüllung von Verpflichtungen wird durch die Sicherungsverfahren erleichtert, die darin bestehen, dem Schuldner bei Zahlungsverzug oder im Eigentumsvorbehalt zusätzliche Belastungen aufzuerlegen, mit deren Hilfe die Erfüllung von Verpflichtungen erreicht werden kann. Die Verpflichtungen des Bürgen können nicht belastender sein als die Verpflichtungen des Schuldners.
Schritt 3
Dem Bürgen stehen alle Einwendungen gegen die Ansprüche des Gläubigers aus den Verpflichtungen des Schuldners zu. Der Gläubiger kann dem Bürgen eine Forderung frühestens zu dem Zeitpunkt stellen, an dem der Schuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtungen verpflichtet war. Hat der Bürge alle Verpflichtungen erfüllt, erwirbt er automatisch alle Rechte des Gläubigers aus der Verpflichtung.
Schritt 4
Das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Schuldner ist im Konkursgesetz vorgesehen. Erkennt das Schiedsgericht die Berechtigung der Forderungen an, so werden sie in das Gläubigerregister aufgenommen. Was auch immer die Anforderung ist, sie unterliegt in jedem Fall der gerichtlichen Überprüfung, auch wenn ein Vollstreckungsbescheid zur Beitreibung vorliegt.
Schritt 5
Je nach Insolvenzverfahren kann das Verfahren zur Einreichung von Ansprüchen unterschiedlich sein. Das Schiedsgericht kann die Forderung unberücksichtigt lassen, wenn sich herausstellt, dass gegen den Beklagten ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. In diesem Fall kommt der Insolvenzfall in Betracht.
Schritt 6
Damit das Gericht keine Einwände gegen die in Betracht gezogene Grundlage erhebt, ist zu klären, welche Voraussetzungen in der allgemeinen Rechtsordnung und welche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens darzulegen sind. Das Erfordernis, in das Forderungsregister des Gläubigers der Forderung aufgenommen zu werden, muss vom Gläubiger selbst oder vom Hauptgläubiger unterzeichnet werden.
Schritt 7
Wenn der Gläubiger plötzlich beschließt, die Forderung aufzugeben, ist eine wiederholte Berufung derselben Person in derselben Angelegenheit nicht zulässig.