Wie Geht Man Mit Insolvenz Um

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Wie Geht Man Mit Insolvenz Um
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Video: Wie Geht Man Mit Insolvenz Um

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Video: Privatinsolvenz einfach erklärt - Lohnt es sich oder Finger davon lassen? 2024, April
Anonim

Insolvenz ist die Unfähigkeit, Ihre Schulden und Rechnungen zu bezahlen. Das Verfahren zur Insolvenzerklärung einer juristischen Person wird vor Gericht auf der Grundlage des Bundesgesetzes Nr. 127-F3 und des Artikels Nr. 65 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation durchgeführt.

Wie geht man mit Insolvenz um
Wie geht man mit Insolvenz um

Es ist notwendig

  • - Antrag an das Gericht;
  • - Benachrichtigung der Gläubiger.

Anleitung

Schritt 1

Ihr Insolvenzverhalten sollte darauf ausgerichtet sein, alle bestehenden Schulden zu begleichen. Für die Insolvenz Ihres Unternehmens wenden Sie sich an das Gericht. Verantwortliche Vertreter, Notare, Gläubiger, Mitarbeiter des Unternehmens können dies an Ihrer Stelle tun.

Schritt 2

Teilen Sie Ihren Gläubigern, dem Finanzamt und anderen Behörden schriftlich mit, dass Sie schulden, aber nicht zahlen können. Verschweigen Sie nicht, dass die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens in einem beklagenswerten Zustand sind, geben Sie ehrlich Ihre Insolvenz zu.

Schritt 3

Bereiten Sie alle Finanzunterlagen für die Prüfung vor. Das Gericht erlässt einen Beschluss zur Insolvenzerklärung einer juristischen Person erst nach einer vollständigen Prüfung der Finanzunterlagen und einer Untersuchung der Gründe, die zur Insolvenz geführt haben. Für diese Arbeiten werden ein Insolvenzverwalter bestellt, Ermittlungsbehörden und große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingebunden.

Schritt 4

Stören Sie nicht die Arbeit von autorisierten Personen, geben Sie Ihr Bestes, um mit minimalen Verlusten aus dieser Situation herauszukommen. Sie müssen noch alle Rechnungen bezahlen, daher ist es völlig sinnlos, den Ermittlungsbehörden etwas zu verheimlichen.

Schritt 5

Der Insolvenzkommissar wird versuchen, diese Situation zu korrigieren. Sind die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens so schlecht, dass eine weitere Funktionsfähigkeit im Normalbetrieb nicht mehr möglich ist, erfolgt eine Bestandsaufnahme der bestehenden Immobilie und deren Weiterveräußerung zur Begleichung der entstandenen Steuer- und Gebührenschulden sowie für den Vergleich mit Gläubigern, Investoren, Arbeitnehmer, deren Arbeitskraft nicht bezahlt wurde …

Schritt 6

Wird das Vermögen des Unternehmens veräußert, aber die finanziellen Mittel reichen nicht aus, um alle bestehenden Schulden zu begleichen, wird eine Bestandsaufnahme des persönlichen Vermögens des Verwaltungspersonals des an der Insolvenz beteiligten Unternehmens erstellt.

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