Steuerbescheide gehen zusammen mit Zahlungsbelegen in der Regel per Post an den Steuerzahler. In einigen Fällen, beispielsweise aufgrund einer Adressänderung oder einer schlechten E-Mail-Performance, können jedoch keine Benachrichtigungen eingehen. In diesem Fall können Sie sie online abrufen.
Anleitung
Schritt 1
Auf der Website des Eidgenössischen Steuerdienstes www.nalog.ru wählen Sie den Abschnitt "Elektronische Dienste" und darin den Unterabschnitt "Persönliches Konto des Steuerzahlers". Über die Website des Steuerdienstes können Sie Daten über Eigentum, Transport, Grundsteuern und Einkommensteuer erhalten (Informationen über Steuern für Einzelunternehmer und juristische Personen werden über diesen Dienst nicht ausgegeben)
Schritt 2
Geben Sie im sich öffnenden Fenster Ihre Steuernummer sowie Ihren Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen ein (Daten werden nicht auf dem FTS-Server gespeichert). Nach Eingabe dieser Daten wird Ihre Regionsnummer automatisch geladen. Sie müssen auch die Nummer aus dem Bild in ein spezielles Feld eingeben. Weiter klicken.
Schritt 3
Nach der Verarbeitung der Daten zeigt das System Daten zu Ihren Schulden für Steuern und Gebühren an, sofern Daten dazu im elektronischen System vorliegen, sowie zu den aufgelaufenen Bußgeldern und Bußgeldern bei Überschreitung des Fälligkeitstermins.
Schritt 4
Generieren Sie einen Zahlungsauftrag für die aufgelaufenen Steuern und Gebühren (Benachrichtigung des PD-Formulars zur Steuerzahlung). Damit können Sie Ihre Schulden bei jeder Bank begleichen. Speichern Sie einfach den Zahlungsauftrag oder drucken Sie ihn auf dem Drucker aus. Der Zahlungsauftrag enthält bereits alle für die Zahlung notwendigen Daten, einschließlich der Höhe von Steuern, Bußgeldern und Bußgeldern sowie Ihre persönlichen Daten – Sie müssen nur die Zahlungsnummer und Ihre eigene Unterschrift angeben.