Die Rechte und Pflichten des Direktors richten sich wie jedes andere Arbeitnehmers nach dem Arbeitsrecht. Die Beendigung eines Arbeitsvertrags mit dem Leiter eines Unternehmens, sei es eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine geschlossene oder eine offene Aktiengesellschaft, erfolgt nach den gesetzlich festgelegten Regeln.
Anleitung
Schritt 1
Neben dem Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation werden einige Aspekte der Arbeitsbeziehungen mit dem Leiter durch die Satzung des Unternehmens geregelt. So können die Gründungsdokumente angeben, wie lange der Direktor die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen muss. Unabhängig davon hat der Leiter der Organisation (des Unternehmens) das Recht, den Arbeitsvertrag vorzeitig zu kündigen und den Eigentümer einen Monat im Voraus über seine Entscheidung zu informieren.
Schritt 2
Der Geschäftsführer muss in üblicher Form eine Rücktrittserklärung an die Gründerversammlung (Aktionäre, Einzelteilnehmer oder Aktionär) schreiben. Die Gründerversammlung berät den Antrag des Direktors in einer außerordentlichen Versammlung und entscheidet über dessen Abberufung und die Bestellung eines neuen Direktors. Dies spiegelt sich im Beschluss oder im Protokoll der Sitzung wider.
Schritt 3
Der scheidende Direktor muss der bevollmächtigten Person die Unterlagen und das Siegel des Unternehmens übergeben und ein Arbeitsbuch mit einem darin enthaltenen Protokoll der Entlassung in die Hände bekommen. Als Kündigungsgründe gelten die in Kapitel 13 sowie in Kapitel 43, Artikel 278 (Zusätzliche Gründe für die Beendigung eines Arbeitsvertrags mit dem Leiter der Organisation) aufgeführten Gründe.
Schritt 4
Das Unternehmen ist verpflichtet, die örtliche Steuerbehörde, Goskomstat und andere interessierte Organisationen über die eingetretenen Änderungen zu informieren. Zur Benachrichtigung der Steuerbehörde, die Aufzeichnungen über juristische Personen führt, wird ein spezielles Antragsformular bereitgestellt, in dem der neue Direktor der Antragsteller ist. Es wird notariell beglaubigt und innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist eingereicht - spätestens drei Werktage nach dem Datum der Entscheidung über die Ernennung eines neuen Direktors.
Schritt 5
Ist der Geschäftsführer gleichzeitig der einzige Gesellschafter der Gesellschaft, muss er einen Rücktrittsentscheid fällen und einen neuen Geschäftsführer ernennen und diesen schriftlich abfassen. Technisch unterscheidet sich die Vorgehensweise nicht von der oben beschriebenen. Der Austritt eines Teilnehmers aus dem Unternehmen wird durch andere Rechtsnormen geregelt.