Für diejenigen, die sich für wohltätige Zwecke, kulturelle Bildung, Bildung und andere Aktivitäten engagieren möchten, die keinen Gewinn als Hauptziel haben, können Sie eine gemeinnützige Organisation gründen. Um es zu öffnen, ist es notwendig, ein Paket von Gründungsdokumenten zu entwickeln und es bei den Gebietskörperschaften des Justizministeriums zu registrieren.
Es ist notwendig
den Namen und die Gründungsdokumente einer gemeinnützigen Organisation entwickeln, diese bei der autorisierten Stelle einreichen, eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung erhalten
Anleitung
Schritt 1
Entscheiden Sie, zu welchem Zweck Sie eine gemeinnützige Organisation gründen möchten. Ihr Name und ihre Art hängen von der Art der Aktivität ab, die sie ausführt. Denken Sie daran, dass die Liste der Arten von gemeinnützigen Organisationen, die im Bundesgesetz "Über nichtkommerzielle Organisationen" erwähnt sind, offen ist. Sie haben daher das Recht, eine Organisation einer anderen Art zu gründen, die nicht im Gesetz angegeben ist.
Schritt 2
Entwickeln Sie je nach Art der gemeinnützigen Organisation ihre Gründungsdokumente. Dies kann entweder selbstständig oder durch die Beauftragung einer Anwaltskanzlei erfolgen. Welche Gründungsdokumente für bestimmte Arten von Non-Profit-Organisationen erforderlich sind, können Sie dem Bundesgesetz "Über gemeinnützige Organisationen" (Kapitel 2) entnehmen.
Schritt 3
Spätestens innerhalb von drei Monaten ab dem Datum der Entscheidung zur Gründung einer gemeinnützigen Organisation müssen Sie der Gebietskörperschaft des Justizministeriums folgende Unterlagen zur Registrierung vorlegen:
1. Antrag auf Registrierung;
2. Gründungsdokumente (3 Kopien);
3. Entscheidung, eine Organisation zu gründen;
4. Unterlagen über die Gründer (2 Exemplare);
5. Eingang der Zahlung der staatlichen Registrierungsgebühr;
6. Informationen über die Adresse der Organisation.
In bestimmten Fällen können andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente von Ihnen verlangt werden.
Schritt 4
Nach dem Einreichen der Unterlagen müssen Sie 14 Tage warten - während dieser Zeit entscheidet die autorisierte Stelle über die Möglichkeit, Ihre gemeinnützige Organisation zu registrieren. Bei positiver Entscheidung werden dem Finanzamt innerhalb von fünf Tagen die Informationen und Unterlagen übermittelt, die zur Wahrnehmung der Funktionen zur Führung des einheitlichen staatlichen Registers juristischer Personen (USRLE) erforderlich sind. Innerhalb von drei Tagen muss Ihnen das Finanzamt eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung ausstellen. Ab dem im Zertifikat angegebenen Datum kann die gemeinnützige Organisation als geöffnet gelten.