So Registrieren Sie Eine Gemeinnützige Stiftung

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So Registrieren Sie Eine Gemeinnützige Stiftung
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Video: So Registrieren Sie Eine Gemeinnützige Stiftung

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Video: Gemeinnützige Stiftungen als steuerliches Gestaltungsmittel 2024, April
Anonim

Der Fonds ist eine gemeinnützige Organisation, die von Bürgern und (oder) juristischen Personen auf der Grundlage der von ihnen erhaltenen freiwilligen Vermögensbeiträge gegründet wurde. Die Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass sie verschiedene gemeinnützige, soziale, kulturelle oder andere gesellschaftlich nützliche Ziele verfolgt.

So registrieren Sie eine gemeinnützige Stiftung
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Anleitung

Schritt 1

Eine gemeinnützige Stiftung kann sowohl durch die Reorganisation einer bestehenden juristischen Person (einer anderen gemeinnützigen Organisation) als auch durch deren Gründung gegründet werden. Als Gründer des Fonds können sowohl Bürger als auch juristische Personen auftreten. Zu den Gründern können auch staatliche Organe, kommunale Selbstverwaltungsorgane gehören, wenn dies dem Gesetz nicht widerspricht.

Schritt 2

Der Prozess der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung beginnt mit der Entscheidung über ihre Gründung im Namen aller Stifter. Diese Entscheidung treffen sie in der Mitgliederversammlung. Hier sollten die Fragen des Fondsmanagements, die Genehmigung seiner Satzung, die Zusammensetzung der ständigen Gremien und vor allem die gesellschaftlich nützlichen Zwecke, für die der Fonds geschaffen wird, geklärt werden. Dann wird zwischen den Gründern eine Vereinbarung über die Gründung dieser gemeinnützigen Organisation geschlossen, die Höhe der Mittel gebildet, die anschließend in Form von gemeinnützigen Zuwendungen der Verfügung des Fonds zugeführt werden.

Schritt 3

Nach der Klärung aller oben genannten Fragen unterliegt die Tatsache der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung der staatlichen Registrierung (mit der Eintragung eines Eintrags über die Gründung in das einheitliche staatliche Register der juristischen Personen). Dazu werden Unterlagen (Entscheidung der Stifter über die Gründung der Stiftung, deren Satzung, Unterlagen über die Beitragszahlung) an die Registerkammer übermittelt.

Schritt 4

Die eingereichten Informationen werden auf Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung geprüft, nach deren Ergebnis die Kammer über die Eintragung der neu gegründeten gemeinnützigen Stiftung (oder über die Ablehnung einer solchen) entscheidet. Die Stiftung gilt ab dem Zeitpunkt ihrer staatlichen Registrierung als gegründet.

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