Eine gemeinnützige Partnerschaft ist eine auf Mitgliedschaft basierende gemeinnützige Organisation. Sie hat das Recht, ihre Teilnehmer bei der Durchführung von Aktivitäten zu unterstützen, die auf die Erreichung sozialer, karitativer, kultureller, wissenschaftlicher, erzieherischer und anderer Ziele ausgerichtet sind.
Anleitung
Schritt 1
Für die Gründung einer gemeinnützigen Personengesellschaft ist keine Registrierung als juristische Person erforderlich. Bürger können auch ihre Organisatoren sein. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass eine nichtgewerbliche Partnerschaft nicht von einer Person gegründet werden kann. Die Anzahl der Gründer muss mindestens zwei betragen. Gleichzeitig ist die maximale Teilnehmerzahl einer nichtkommerziellen Personengesellschaft gesetzlich nicht begrenzt.
Schritt 2
Wenn Sie sich entscheiden, eine gemeinnützige Partnerschaft zu gründen, müssen Sie mit den anderen Gründern eine gemeinsame Entscheidung treffen. Halten Sie dazu ein Meeting ab, erwägen Sie die Gründung einer Partnerschaft und genehmigen Sie ihre Charta. Zusammen mit anderen Teilnehmern können Sie eine Gründungsurkunde abschließen.
Schritt 3
Um eine nichtkommerzielle Personengesellschaft eintragen zu lassen, wenden Sie sich mit einem Dokumentenpaket an das Finanzamt am Wohnort, das Folgendes enthält: - die Entscheidung der Gründer zur Gründung einer nichtkommerziellen Personengesellschaft; - die Entscheidung der Gründer zur Registrierung eine juristische Person, die in Form eines Protokolls erstellt wird und Fragen zur Gründung einer juristischen Person, Genehmigung der Satzung, Wahl der Organe enthält; - Satzung einer nicht gewerblichen Personengesellschaft; - Gesellschaftsvertrag, wenn es wurde beschlossen, es zu erstellen.
Schritt 4
Die Satzung Ihrer gemeinnützigen Gesellschaft muss Angaben zu Name, Organisations- und Rechtsform, Sitz, Geschäftsführung, Gegenstand und Zweck der Tätigkeit enthalten. Darüber hinaus muss die Satzung Angaben zur Zusammensetzung und Zuständigkeit der Leitungsorgane, zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder einer nichtgewerblichen Personengesellschaft, zu den Bedingungen und Verfahren für den Ein- und Ausstieg aus einer Personengesellschaft, Quellen der Vermögensbildung usw. machen.
Schritt 5
Sie können aus regelmäßigen und einmaligen Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Vermögensbeiträgen und Spenden, Erlösen aus dem Verkauf von Produkten, Werken, Dienstleistungen, Dividenden, Einkünften aus Vermögensgegenständen und anderen Quellen das Vermögen einer nichtkommerziellen Personengesellschaft bilden.