Die Anrechnung oder einheitliche Steuer auf angerechnete Einkünfte ist ein Besteuerungssystem für bestimmte Arten unternehmerischer Tätigkeit. Dieses System bestimmt das steuerpflichtige Einkommen nicht nach dem tatsächlichen Gewinn, sondern nach dem unterstellten Einkommen, das nach einer von den Beamten aufgestellten speziellen Formel berechnet wird. Das Ergebnis ist ein bestimmter Betrag, der sich nur ändert, wenn sich einige Leistungsindikatoren ändern.
Anleitung
Schritt 1
Berechnen Sie den Betrag der einheitlichen kalkulatorischen Einkommensteuer, die für den Berichtszeitraum zu zahlen ist. Das Feststellungsverfahren wird durch Artikel 346.29 "Besteuerungsgegenstand und Steuerbemessungsgrundlage" der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt. Zur Berechnung müssen Sie die Basisrendite und die Anpassungskoeffizienten K1 und K2 für jeden Monat des Quartals bestimmen. Dann multiplizieren Sie diese Werte mit dem kalkulatorischen Einkommenssatz von 15%. Summieren Sie die monatliche Steuer, um die Höhe der UTII für das Berichtsquartal zu bestimmen.
Schritt 2
Füllen Sie die UTII-Erklärung aus, die spätestens am 20. Tag des nächsten Monats nach der Steuerperiode beim Finanzamt eingereicht wird. Im Falle der Anrechnung gilt als Besteuerungszeitraum ein Quartal.
Schritt 3
Zahlen Sie die einheitliche Steuer auf das kalkulatorische Einkommen des Unternehmens spätestens am 25. Tag des nächsten Monats nach dem Besteuerungszeitraum. Die Anrechnungssteuer wird bar bei der Bank oder per Überweisung vom Girokonto bezahlt. Dazu benötigen Sie die Angaben des Steuerdienstes, bei dem Sie die Erklärung gemeldet haben.
Schritt 4
Wenn Sie bar bezahlen möchten, nehmen Sie es von der Bank oder laden Sie im Internet eine spezielle Quittung für Zahlungen an den Haushalt herunter. Füllen Sie alle Zeilen der Quittung aus, beglaubigen Sie sie mit der Unterschrift des Managers und dem Siegel des Unternehmens. Nehmen Sie die Zahlung an der Kasse der Bank vor. Bei Zahlung über ein Girokonto teilen Sie dem Banksachbearbeiter einfach die Details und den Verwendungszweck mit.
Schritt 5
Bei Anrechnung zahlen Sie den Beitrag zur Rentenversicherungspflicht, den Beitrag zur Mutterschafts- und vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit, den Beitrag zur Krankenversicherung und den Beitrag zur Berufskrankheiten- und Unfallversicherung gesondert in den Haushalt ein.
Schritt 6
Berechnen und zahlen Sie auch die persönliche Einkommensteuer, die von den Löhnen der Mitarbeiter des Unternehmens einbehalten wird. Die Auszahlung erfolgt analog zu UTII unter Angabe der entsprechenden Angaben, die bei den Meldungen an die Pensionskasse, den Steuerdienst und die Sozialversicherungskasse zu finden sind.