Die Steuern, die eine LLC im Jahr 2014 zahlen muss, hängen direkt vom angewendeten Steuersystem ab - STS, OSNO, UTII oder ESX.
Anleitung
Schritt 1
Das vereinfachte Steuersystem ist heute das günstigste Steuersystem für eine GmbH, da das Unternehmen in diesem Fall von einer Reihe von Steuern befreit ist - Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, Grundsteuer. Alle werden durch eine einzige Steuer ersetzt.
Um die „vereinfachte Besteuerung“im Jahr 2014 anwenden zu können, musste das Unternehmen bis Ende 2013 bzw. zeitgleich bei der Registrierung einer neuen GmbH einen Antrag auf Übergang in das vereinfachte Steuersystem stellen.
Schritt 2
Sie können selbstständig das optimale Besteuerungssystem für sich auswählen:
- STS-6% - In diesem Fall zahlen Sie 6% des erhaltenen Einkommens (Erlöses). Die Steuer kann um die Höhe der Versicherungsprämien für Arbeitnehmer gesenkt werden;
- STS-15% (für bestimmte Arten von Aktivitäten in den Regionen wird ihr eigener Steuersatz von 5% festgelegt) - in diesem Fall wird die Steuer aus der Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben gezahlt. Die Ausgaben müssen dokumentiert werden, und ihre Liste ist in der Abgabenordnung genau festgelegt.
Schritt 3
Vierteljährlich muss die Organisation Vorauszahlungen für die einheitliche Steuer überweisen:
- bis 25. April für das 1. Quartal;
- bis 25. Juli für das 2. Quartal;
- bis 25. Oktober - für das 3. Quartal.
Bis zum 30. April 2015 müssen Sie die jährliche Steuer der USN bezahlen, bis zum 31. März die USN-Erklärung einreichen.
Schritt 4
Zusätzlich zu den Vorauszahlungen muss die LLC monatliche Lohnsteuern zahlen - die Einkommensteuer überweisen sowie Beiträge an die Pensionskasse der Russischen Föderation und die Sozialversicherungskasse leisten. Für einige Kategorien von „vereinfachten Personen“gibt es steuerliche Anreize für Beiträge zu Fonds. Die LLC muss mindestens 1 Mitarbeiter haben - der Generaldirektor, mit seinem Gehalt werden auch alle gesetzlich vorgesehenen Zahlungen geleistet.
Schritt 5
Außerdem überweist LLC bei der Zahlung von Dividenden eine Steuer von 9 % an den Haushalt.