Juristische Personen, die Steuern auf Einkünfte aus ihrer Tätigkeit zahlen, sowie natürliche Personen, die einen Standard-, Sozial- und Vermögensabzug wünschen, müssen eine Steuererklärung abgeben. Wird dieses Dokument nicht fristgerecht eingereicht, muss die Person ein Bußgeld zahlen, wenn die Abgabe der Erklärung für sie verpflichtend ist. Andernfalls erhält er die ihm zustehenden Abzüge nicht, wenn das Ausfüllen des Dokuments in seinem Fall nicht erforderlich ist.
Wenn der Steuerpflichtige eine juristische Person ist und aus seiner Tätigkeit ein bestimmtes Einkommen bezieht, ist je nach gewähltem Besteuerungssystem eine Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Die Frist für die Einreichung dieses Dokuments beim Steueramt ist der 30. April des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. Meldet der Anmelder sein Einkommen nicht rechtzeitig, droht ihm ein Bußgeld. Wenn die Verzögerung 180 Tage beträgt, müssen Sie 30% der fälligen Steuer mehr bezahlen. Für jeden Tag nach dem 180. Tag berechnet das Finanzamt 10 % des Steuerbetrags. Der Erklärung des Steuerpflichtigen sind Buchführungsunterlagen beizufügen, die als Bestätigung des verfügbaren Einkommens für einen bestimmten Steuerzeitraum dienen. Wenn Sie eine natürliche Person sind und den Abzug geltend machen, sollten Sie auch eine Steuererklärung abgeben. Bürger, deren Einkommen einbehalten wird, haben Anspruch auf einen Standardabzug von 400 Rubel, und ihr Monatsgehalt sollte 40.000 Rubel nicht überschreiten. Ein Arbeitnehmer mit Kindern hat Anspruch auf einen Abzug von 1.000 Rubel für jedes Kind. Daher muss ein solcher Mitarbeiter eine Erklärung für einen Standardabzug ausfüllen. Wenn Sie in einer Bildungseinrichtung auf dem Korrespondenzweg studieren, müssen Sie eine Erklärung zum Erhalt eines Sozialabzugs ausfüllen, eine Einkommensbescheinigung in Form von 2-NDFL, Quittungen für Studiengebühren, eine Vereinbarung mit dem Institut beifügen, eine Kopie seiner Akkreditierungsunterlagen und eine Kopie der Lizenz. Beantragen Sie einen Immobilienabzug, zum Beispiel beim Kauf einer Wohnung, dann sollte die Erklärung mit der Eintragung dieser Unterlagen zum Verkauf und Kauf, einschließlich Quittungen, Kontoauszügen, ausgefüllt werden. Die Frist für die Einreichung einer Erklärung zur Erlangung eines Standard-, Sozial- oder Vermögensabzugs ist der 30. April des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das die Informationen eingereicht wurden. Es ist zu beachten, dass das Finanzamt eine Erklärung akzeptiert, in der die Daten spätestens 3 Jahre nach dem Kauf- und Verkaufsvorgang angegeben werden, Studiengebühren. Wenn Sie im Jahr 2006 eine Wohnungsverkaufserklärung mit Anspruch auf Immobilienabzug ausgefüllt und 2010 abgegeben haben, erhalten Sie keinen Abzug. Das Finanzamt akzeptiert nur die Erklärung, die Daten für 2007-2009, also für die letzten drei Jahre, enthält.