Beim Finanzamt können Sie den zu viel gezahlten Steuerbetrag für den Berichtszeitraum zurückerstatten sowie Regel-, Berufs-, Sozial- und Vermögensabzüge erhalten, wenn der zuvor fällige Betrag vom Steuerpflichtigen als Einkommensteuer gezahlt wurde.
Es ist notwendig
- - Bewerbung;
- - ein Paket von Dokumenten für den Abzug oder die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie im Berichtszeitraum irrtümlich den über Ihre Steuerzahlungen hinausgehenden Betrag auf das Konto des Bundessteueramts überwiesen haben, werden diese an Sie zurückerstattet. Um zurückzukehren, beantragen Sie einen Antrag beim Bundessteueramt, füllen Sie eine Steuererklärung aus und fügen Sie die Abrechnungsunterlagen Ihrer Organisation zum Abgleich bei.
Schritt 2
Innerhalb eines Monats erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung, den gesamten zu viel gezahlten Steuerbetrag zurückzuzahlen. Es wird auf Ihr Bankkonto überwiesen. Da die Steueraufsichtsbehörde nur mit der Sparkasse der Russischen Föderation zusammenarbeitet, muss bei diesem Finanzinstitut ein Konto eröffnet werden.
Schritt 3
Auf Antrag können Sie an Ihrem Arbeitsplatz einen ordentlichen Steuerabzug beantragen. Die Organisation kann den gezahlten Betrag durch Einreichung eines Antrags, einer Erklärung und eines Berichts für die letzte Periode zurückerstatten.
Schritt 4
Ein Berufsabzug kann von einzelnen Unternehmern durch Antrag beim Eidgenössischen Steueramt mit einem Antrag beantragt werden. Sie müssen auch eine Steuererklärung, einen Jahresabschluss zum Abgleich von Zahlungen, eine Kontonummer und einen Reisepass einreichen.
Schritt 5
Der Sozialsteuerabzug kann für die Ausbildung von Kindern unter 24 Jahren, für die bezahlten Leistungen einer medizinischen Einrichtung zur eigenen Behandlung, für die Behandlung von Ehepartnern, Eltern, Kindern sowie für karitative Mittel zurückerstattet werden.
Schritt 6
Um diesen Abzug zu erhalten, legen Sie der UFTS vor:
- Einkommensbescheinigung 2-NDFL;
- Füllen Sie das Steuererklärungsformular 3-NDFL aus;
- Dokumente, die Ihre Ausgaben bestätigen.
Schritt 7
Um den Eigentumsabzug, der einmal im Leben für den Kauf oder Bau von Wohnungen sowie für den Kauf eines Grundstücks für den individuellen Wohnungsbau geltend gemacht werden kann, zurückzugeben, wenden Sie sich mit einem Dokumentenpaket an das Bundessteueramt. Sie müssen vorlegen:
- Reisepass;
- 2-NDFL-Zertifikat;
- Bewerbung;
- Steuererklärung 3-NDFL;
- Zahlungsdokumente, die die Geldüberweisung bestätigen;
- Eigentumsdokumente an der erworbenen Immobilie;
- der Kaufvertrag;
- Akt der Annahme und Übertragung;
- eine Vereinbarung mit einer Bank (wenn die Immobilie im Rahmen einer Hypothek oder einer anderen Art von Darlehen erworben wurde);
- Kontonummer.