Nach dem Gesetz Nr. 229-F3 "Über das Vollstreckungsverfahren" sind Gerichtsvollzieher mit der Suche nach dem Schuldner beschäftigt, wenn ein gerichtlicher Beschluss zur Beitreibung der Schulden erlassen wird und ein Vollstreckungsbescheid vorliegt. Wenn kein Gerichtsbeschluss vorliegt, müssen Sie mit einer Erklärung, einem Schuldschein oder einem Darlehensvertrag vor Gericht gehen und ein Gerichtsverfahren zur Rückzahlung der Schulden einleiten.
Es ist notwendig
- - Antrag an das Gericht;
- - Reisepass;
- - Schuldschein- oder Darlehensvertrag;
- - Gerichtserklärung;
- - Leistungsliste;
- - eine Erklärung an die Gerichtsvollzieher.
Anleitung
Schritt 1
Um eine Forderung legal einzuziehen, gehen Sie mit einer Erklärung zum Schiedsgericht. Zeigen Sie Ihren Reisepass, Ihre Quittung oder Ihren Kreditvertrag vor. Waren Zeugen bei der Überweisung von Geldern oder anderen Wertgegenständen anwesend, berücksichtigt das Gericht deren Aussage.
Schritt 2
Aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses mit einem in Ihren Händen befindlichen Vollstreckungsbescheid haben Sie das Recht, in allen Bankstrukturen sowie bei den Finanzbehörden und in der FUGRTS Auskunft über den Schuldner zu erhalten, indem Sie einen Auszug aus dem einheitliches Register. Sich über die Immobilie zu informieren, bedeutet aber noch lange nicht, dass Sie sie selbst abholen können.
Schritt 3
Wenn sich der Schuldner versteckt und Sie die Forderung nicht selbst eintreiben können, wenden Sie sich an den Gerichtsvollzieher. Dies gilt insbesondere, wenn der Schuldner nicht arbeitet und keine Bankkonten hat. Nach diesem Gesetz haben Sie das Recht, sich mit Antrag und Vollstreckungsbescheid bei der Bank oder am Arbeitsplatz des Schuldners zu bewerben. Diese Dokumente werden die Grundlage für die Zwangseinziehung von Lohnforderungen oder die Überweisung von Geldern sein, die bei der Bank auf den Konten des Schuldners zur Begleichung der Schulden gespeichert sind.
Schritt 4
Wenn der Schuldner zwar Eigentum hat, aber nicht arbeitet und keine Bankkonten hat, haben Sie nicht das Recht, wertvolle Dinge selbstständig zu beschreiben und zu verkaufen. Dies wird von Gerichtsvollziehern durchgeführt, die Strafverfolgungsbeamte anziehen, um zu helfen.
Schritt 5
Wenden Sie sich mit einer Erklärung, einem Reisepass und einem Vollstreckungsbescheid an den Gerichtsvollzieher. In drei Werktagen beginnt das Vollstreckungsverfahren für Ihren Antrag. Wenn sich der Schuldner versteckt, werden die Strafverfolgungsbehörden auf der Grundlage der Anweisungen des Gerichtsvollziehers mit seiner Durchsuchung beauftragt.
Schritt 6
Bei der Suche nach dem Schuldner können alle befugten Stellen, die sich mit diesen Fragen befassen, einbezogen werden. Sobald der Schuldner gefunden ist, werden die Gerichtsvollzieher sein Eigentum beschreiben und verkaufen. Wenn kein Eigentum vorhanden ist, kann der Schuldner gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation in Zwangsarbeit verwickelt werden. Die Arbeitsbedingungen sind nicht begrenzt und können bis zur vollständigen Tilgung der Forderung aus dem Vollstreckungsbescheid dauern.