Die meisten Menschen betrachten einen Bürgschaftsvertrag, der auf Wunsch eines Freundes oder Verwandten mit einer Bank abgeschlossen wird, als Formalität. Tatsächlich definiert dieses Dokument den Status des Bürgen. Jetzt wird er ein vollwertiger Teilnehmer an der Finanztransaktion. Bei Nichtrückzahlung des Darlehens durch den Hauptdarlehensnehmer trägt der Bürge gegenüber der Bank die volle Verantwortung und wird gezwungen, mit eigenen Mitteln zu zahlen. Der Bürge kann sein Geld zurückbekommen, indem er die folgenden Anweisungen befolgt.
Es ist notwendig
Ein Paket von Dokumenten von einer Bank, Regressanspruch
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich mit der Aufforderung an die Bank, Ihnen ein vollständiges Paket von Dokumenten im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an dieser Finanztransaktion zur Verfügung zu stellen. In der Regel handelt es sich dabei um einen Bürgschaftsvertrag und Zahlungsdokumente, die die Rückzahlung aller Schulden aus dem Darlehensvertrag sowie dem Hauptdarlehensvertrag bestätigen.
Schritt 2
Wenden Sie sich mit einem schriftlichen Antrag auf Schuldentilgung an den Schuldner. Geben Sie in dem Schreiben die Höhe der Schulden, Geldbußen und Strafen, den Zeitpunkt der Berechnung sowie das Datum der Übergabe der Dokumente an das Gericht an. Senden Sie Ihre Beschwerde per Einschreiben mit Rückschein. Vielleicht wird der Schuldner, der sich vor der Bank versteckt, Ihnen nicht aus dem Weg gehen und versuchen, zu zahlen, ohne die Sache vor Gericht zu bringen.
Schritt 3
Bereiten Sie eine regressive Klage vor, um vor Gericht zu gehen. Dabei handelt es sich um eine Forderung auf Rückzahlung einer vom Gläubiger bezahlten Schuld an einen Dritten anstelle des Schuldners. Geben Sie in Ihrer Klageschrift den vollständigen Betrag der Ihnen entstandenen Kosten einschließlich der Anwaltskosten an.
Schritt 4
Lehnt der Schuldner den Vergleich ab, übergeben Sie die Unterlagen der Justizbehörde zur weiteren Bearbeitung. Warten Sie, bis der Richter über Ihren Fall entschieden hat und reichen Sie ihn dem Gerichtsvollzieher zum Inkasso ein.