Rückzahlung Der Hypothek Durch Das Stammkapital: Zuteilung Von Aktien

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Rückzahlung Der Hypothek Durch Das Stammkapital: Zuteilung Von Aktien
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Das vom Staat für das zweite oder weitere Kind zugeteilte Mutterschaftskapital beträgt 453.026 Rubel. Diese Mittel können für die Umsetzung verschiedener Zwecke verwendet werden, einschließlich der Rückzahlung des Hypothekendarlehens.

Rückzahlung der Hypothek durch das Stammkapital: Zuteilung von Aktien
Rückzahlung der Hypothek durch das Stammkapital: Zuteilung von Aktien

Bedingungen und Verfahren für die Rückzahlung der Hypothek durch das Stammkapital

Die Gesetzgebung der Russischen Föderation erlaubt die Verwendung von Mutterschaftskapitalmitteln zur Rückzahlung eines Hypothekendarlehens. Dabei spielt es keine Rolle, wann die Hypothek ausgestellt wurde – vor der Geburt des zweiten oder dritten Kindes oder nach dieser. Ein oder beide Elternteile können das entsprechende Recht jederzeit ausüben und es ist möglich, auf Kosten des Mutterschaftskapitals zu zahlen:

  • Anzahlung auf eine Hypothek;
  • ein Teil des Darlehens und die dafür aufgelaufenen Zinsen;
  • Hypothek an Teilnehmer des Hypothekensystems für Militärpersonal (NIS).

So ist eine einmalige Rückzahlung eines Hypothekendarlehens durch das Stammkapital oder eine einmalige Zahlung der ersten Rate gemäß den Bedingungen der Bank zulässig. So können Familien mit zwei oder mehr Kindern schneller und zu günstigen Konditionen Hypotheken aufnehmen. Wenn Sie das Darlehen mit Materkapital zurückzahlen möchten, müssen Sie in folgender Reihenfolge vorgehen:

  1. Geben Sie die erworbene Immobilie für einen der Elternteile aus oder registrieren Sie einen Beteiligungsvertrag (DDU) bei Rosreestr.
  2. Warten Sie, bis die Bank das erforderliche Guthaben auf das Konto des Verkäufers überweist, mit dem der zukünftige Eigentümer direkt interagieren wird. Bis zur vollständigen Tilgung der Schulden bleibt die Wohnung bei der Bank verpfändet.
  3. Holen Sie sich von der Bank eine Bescheinigung über die Restschuld und weisen Sie auf den Wunsch hin, das Hypothekendarlehen ganz oder teilweise mit dem Stammkapital vorzeitig zurückzuzahlen.
  4. Besuchen Sie die Filiale der Pensionskasse am Wohnort unter Angabe der Passdaten der Eltern, der Geburtsurkunde des zweiten oder dritten Kindes, einer Bescheinigung der Arbeitsstelle sowie einer Bescheinigung der Bank über den ausstehenden Betrag Schuld.
  5. Warten Sie, bis die Pensionskasse den Antrag auf Veräusserung von Materkapitalmitteln geprüft hat und überweisen Sie diese innerhalb von zwei Monaten an die Bank zur Rückzahlung des Wohnbaudarlehens.

Das Verfahren zur Schenkung von Familienmitgliedern mit Aktien

Die Zuteilung von Anteilen an verheiratete Ehegatten, die in einer währenddessen erworbenen Wohnung leben, ist erst nach vollständiger Rückzahlung des bestehenden Hypothekendarlehens möglich. In diesem Fall muss die Eigentumsteilung innerhalb von sechs Monaten nach Beseitigung der Belastung aus der Wohnung erfolgen. Um die Sicherheiten von der Immobilie zu entfernen, muss der derzeitige Eigentümer eine Schuldenfreiheitsbescheinigung der Bank einholen und einen Antrag an Rosreestr.

Nach Prüfung des Antrags wird dem Eigentümer eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung des Eigentums an Immobilien ohne Vermerk über das Vorliegen einer Hypothekenbelastung ausgestellt (ab 2017 wird ein Auszug aus der USRN ausgestellt). Sobald die Bankeinlage offiziell aufgehoben ist, müssen Sie das Verfahren zur Aufteilung des Vermögens wählen, das davon abhängt, ob beide Ehegatten Eigentümer sind oder nur einer von ihnen. So können Ehegatten zur Zuteilung von Anteilen:

  • einen Vertrag abschließen;
  • einen Spendenvertrag abschließen;
  • vor Gericht gehen, wenn zwischen den Eltern keine Einigung erzielt wurde oder einer von ihnen die Vertragsunterzeichnung vermeidet (nach der gängigen Praxis werden die Ehegatten in der Regel vom Gericht zu gleichen Teilen ausgestattet).

Ist der Wohnungseigentümer also einer der Ehegatten, muss er zunächst dem zweiten Ehegatten einen Anteil zuweisen und mit ihm eine Vereinbarung über die Aufteilung des gemeinsam erworbenen (ehelichen) Vermögens treffen. Sobald die Wohnung zwischen Ehemann und Ehefrau geteilt ist, können sie ihre Kinder mit Aktien ausstatten.

Das Verfahren erfolgt auf der Grundlage des Abschlusses eines Schenkungsvertrages (Spende) für einen Anteil oder eines Vertrages über die Verteilung von Anteilen an Kinder. Sind die Kinder noch nicht volljährig, hat ein Elternteil das Recht, für sie zu handeln (Verträge unterschreiben, Antrag stellen). Dabei werden die Interessen der Kinder (sowie anderer Familienmitglieder) in Bezug auf die Höhe des Anteils unabhängig von Alter und Stellung berücksichtigt.

Besitzen beide Ehegatten Grundstücke, können sie für jedes Kind der Kinder (mit Wohneigentum) sofort einen Schenkungsvertrag oder eine Vereinbarung abschließen. Bei Miteigentum ist wie im vorherigen Fall zu verfahren - eine Vereinbarung über die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Eigentums abzuschließen und dann die Anteile durch die entsprechenden Unterlagen auf jedes Kind zu übertragen.

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