Für Menschen mit Behinderungen sieht die moderne Gesetzgebung verschiedene Vorteile vor. Behinderte der 2. Gruppe sind von einigen Steuern befreit.
Haben Menschen mit Behinderungen aus 2 Gruppen Vorteile bei der Grundsteuer?
Behinderte der Gruppe 2 sind Menschen mit Behinderungen, die bestimmte körperliche Erkrankungen oder psychische Störungen haben. Schwere Krankheiten führen in der Regel zu einer solchen Behinderungsgruppe, die es einer Person nicht ermöglicht, voll zu arbeiten und die Lebensqualität erheblich einzuschränken.
Alle Arten von Leistungen, die diese Personen in Anspruch nehmen können, sind in der modernen Gesetzgebung festgelegt. So haben beispielsweise Menschen mit Behinderungen Anspruch auf freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und es werden Leistungen für Stromrechnungen eingeführt. Personen, die dieser Kategorie angehören, dürfen keine Grundsteuer zahlen. Diese Zahlungsart wird jährlich berechnet. Die Höhe der Steuern wird auf kommunaler Ebene festgelegt. Jede Gemeinde hat ihre eigenen Regeln. Der Zinssatz kann geringfügig abweichen und sowohl der Kataster- als auch der Verkehrswert der Immobilie können berücksichtigt werden. Behinderte der 2. Gruppe sind von der Grundsteuer befreit.
Was Sie tun müssen, um Steuern zu vermeiden
Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Bedingung für den Bezug einer Leistung sein muss, dass eine behinderte Person ein Eigentumsrecht an Immobilien oder einem Teil davon hat. Ist eine Person in einer Wohnung oder einem Haus gemeldet, aber nicht Eigentümerin, wird ihr die Leistung verweigert. Besitzt eine behinderte Person einen Teil einer Wohnung, gilt die Leistung nur für den Teil, der ihr gehört.
Behinderte der Gruppe 2 sind auf Wohnimmobilien (Wohnungen, Privathäuser) sowie Garagen von der Steuer befreit. Wenn es sich um gewerblich genutzte Räumlichkeiten handelt, gibt es keine Vorteile. Wenn eine Person mit Behinderung mehrere Wohnungen hat, gilt die Steuerbefreiung nur für eine Wohnung oder beispielsweise eine Garage.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie alle Dokumente zur Verfügung haben, die das Vorliegen einer Behinderung bestätigen. Mit diesen Unterlagen sollten Sie sich an das Finanzamt Ihres Wohnortes wenden, einen Antrag auf Aufhebung der Rechnung stellen. Als nächstes müssen Sie auf eine Entscheidung warten. Die Verarbeitung der Informationen dauert in der Regel mehrere Tage. Eine behinderte Person der Gruppe 2 muss per Post oder bei anschließender persönlicher Kontaktaufnahme über die Leistungserbringung informiert werden.