Die Warenbuchhaltung lässt sich formal in drei Phasen unterteilen: Eingang, Übergabe an Lagerung und Verkauf. Bei Erhalt vom Verkäufer müssen der Ware laut Gesetz Dokumente wie Frachtbriefe, Frachtbriefe, Rechnungen usw. beigefügt werden. Wurden bei der Lieferung nicht alle Unterlagen vorgelegt, wird die Ware im Rahmen einer Kommissionsvereinbarung erstellt und eine Abnahmebescheinigung ausgestellt.
Anleitung
Schritt 1
Schreiben Sie eine Vollmacht an einen Mitarbeiter der Organisation, der die im Rahmen eines Eisenvertrags oder auf dem Luftweg erhaltenen Waren entgegennimmt. Er muss mit einem Reisepass am Empfangsort der Ware erscheinen. Bei der Annahme des Gutes am Bahnhof oder mit anderen Beförderungsmitteln hat der Vertreter den Zustand des Beförderungsortes (Wagen oder Container), an dem das Gut angeliefert wurde, im Beisein der Vertreter des Frachtführers zu überprüfen. Danach übernimmt er die Ware gemäß Frachtbrief, von dem eine Kopie beim Verkäufer verbleibt, die andere ist Ihnen als Käufer auszuhändigen.
Schritt 2
Nach Eingang der Ware im Lager ist der Buchhaltung eine Kopie der Rechnung und der Begleitpapiere vorzulegen.
Schritt 3
Wenn die Menge der Ware oder deren Qualität nicht den vorgelegten Dokumenten entspricht, verfassen Sie eine Urkunde, in der die Unterschrift des die Ware empfangenden Mitarbeiters und des Vertreters des Lieferanten aufgenommen werden muss.
Schritt 4
Tragen Sie nach Erhalt der Ware die Nummer und das Datum der Begleitpapiere in das Buch (Journal) der Buchhaltung der Vollmachten ein.
Schritt 5
Schreiben Sie eine Quittung, die den Wareneingang im Lager dokumentiert. Wenn Sie Mehrwertsteuerzahler sind, muss die Transaktion ein Dokument wie eine Rechnung enthalten. Tragen Sie die Quittung in das Kaufbuch ein.
Schritt 6
Schreiben Sie beim Verkauf eines Produkts eine Rechnung in vierfacher Ausfertigung: Die ersten beiden verbleiben bei Ihnen (für die Buchhaltung und für die Buchhaltung im Lager), die anderen beiden werden an den Käufer weitergegeben (für die Buchhaltung und die Übermittlung an das Lager des Käufers).
Schritt 7
Wenn Sie Mehrwertsteuerzahler sind, stellen Sie zum Frachtbrief unbedingt eine Rechnung in dreifacher Ausfertigung. Hinterlassen Sie eine Kopie, geben Sie die anderen beiden dem Käufer. Rechnungen müssen im Verkaufsbuch gespeichert und gebucht werden.
Schritt 8
Befindet sich zum Zeitpunkt der Transaktion keine benötigte Warenmenge im Lager, dann erstellen Sie eine Rechnung mit der tatsächlich freigegebenen Warenmenge. Der Käufer oder sein Vertreter muss den Wareneingang auf dem Frachtbrief unterschreiben. Er prüft die Verfügbarkeit von Waren, Dokumenten, Qualitätszertifikaten etc. Danach liefert die finanziell verantwortliche Person die Ware in das Gebiet des Lagers seiner Organisation und übergibt sie an den Lagerhalter.
Schritt 9
Wenn Sie Umsatzsteuerzahler sind, berechnen Sie anhand des Einkaufsbuches und des Verkaufsbuches den Betrag der an das Budget zu zahlenden Mehrwertsteuer.
Schritt 10
Meldung an die Aufsichtsbehörden auf Basis der im Handelsprozess erhaltenen und ausgestellten Dokumente.