So Schreiben Sie überfällige Forderungen Ab

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So Schreiben Sie überfällige Forderungen Ab
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber Käufern, Buchhaltern, Kunden und sonstigen Gläubigern. Diese Beträge gehören in der Regel zur Abschreibung, dieses Verfahren ist durch die „Rechnungslegungs- und Rechnungslegungsvorschriften“genehmigt.

So schreiben Sie überfällige Forderungen ab
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Anleitung

Schritt 1

Zunächst sollte klargestellt werden, dass eine Forderung ausgebucht wird, wenn die Verjährungsfrist (drei Jahre) abgelaufen ist, sowie bei unrealistischem Einzug, beispielsweise bei Insolvenz einer Gegenpartei.

Schritt 2

Um überfällige Forderungen abzuschreiben, erteilen Sie einen Auftrag zur Bestandsaufnahme der Forderungen. Geben Sie in diesem Verwaltungsdokument auch die Zusammensetzung der Inventarkommission an, die aus einem Hauptbuchhalter, einer für die Abwicklung von Abrechnungen mit Kunden und anderen Mitarbeitern zuständigen Person bestehen sollte. Notieren Sie den Zeitpunkt dieses Verfahrens.

Schritt 3

Danach müssen Sie vom Mitarbeiter, der für die Abrechnung mit Gegenparteien zuständig ist, eine Quittung ausstellen, dass alle Daten zuverlässig sind und vollständige Informationen enthalten.

Schritt 4

Füllen Sie alle Ergebnisse der Bestandsaufnahme in Form eines Gesetzes (Formular Nr. INV-11) aus, das von allen Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnen ist. Sie können diesem Dokument auch eine Hilfe im Anhang erstellen, die erweiterte Informationen enthält. Dann erstellen Sie eine schriftliche Begründung und ordnen Sie diese in Form eines Rechnungsabschlusses an.

Schritt 5

Erteilen Sie danach auf der Grundlage aller oben genannten Dokumente einen Auftrag zur Abschreibung überfälliger Forderungen. Und das alles dann in der Buchhaltung anhand der Korrespondenz von Rechnungen widerspiegeln:

D91 „Sonstige Erträge und Aufwendungen“Unterkonto „Sonstige Aufwendungen“K62 „Vergleiche mit Käufern und Kunden“oder „Vergleiche mit Verantwortlichen“oder 76 „Vergleiche mit diversen Schuldnern und Gläubigern“.

Schritt 6

Die abgeschriebenen Beträge sind in die nicht betrieblichen Aufwendungen einzubeziehen. Danach sollten die abgeschriebenen Forderungen innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag der Abschreibung auf dem außerbilanziellen Konto 007 „Mit Verlust abgeschriebene Debitorenschulden“ausgewiesen werden.

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