So Arbeiten Sie Als Einzelunternehmer Im Vereinfachten Steuersystem

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So Arbeiten Sie Als Einzelunternehmer Im Vereinfachten Steuersystem
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Anonim

Die meisten Einzelunternehmer gehören zu kleinen Unternehmen, daher ist die Verwendung des vereinfachten Steuersystems für sie am profitabelsten. Dieses System ist sowohl steuerlich als auch buchhalterisch optimal.

So arbeiten Sie als Einzelunternehmer im vereinfachten Steuersystem
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Es ist notwendig

  • - Registrierung einer natürlichen Person als Einzelunternehmer;
  • - Antrag auf Übergang zum vereinfachten Steuersystem.

Anleitung

Schritt 1

Der Übergang zum vereinfachten Steuersystem ist meldepflichtig und wird nicht standardmäßig angewendet. Bevor ein Unternehmer seinen Wunsch äußert, das vereinfachte Steuersystem anzuwenden, muss er sich für das optimale Steuersystem entscheiden. Er kann das vereinfachte Steuersystem mit dem Steuergegenstand „Einkommen“mit einem Steuersatz von 6 % oder „Einkünfte abzüglich Aufwendungen“mit einem Basissteuersatz von 15 % wählen.

Schritt 2

Sie können bei der Registrierung eines neuen Einzelunternehmers oder ab Anfang nächsten Jahres auf das vereinfachte Steuersystem umstellen. Damit ein Unternehmer im Jahr 2014 das vereinfachte Steuersystem anwenden konnte, musste er vor dem 31. Dezember 2013 eine Anzeige im Formular Nr. 26.2-1 einreichen. Die Anzeige muss in 2 Kopien erstellt werden, von denen eine one eine Bestätigung über den Beginn der Anwendung des vereinfachten Steuersystems sein …

Schritt 3

Alle Unternehmer, die für das vereinfachte Steuersystem tätig sind, müssen das Barverfahren der Einkommenserfassung anwenden. Daher müssen sie sich bei der Steuerkasse registrieren und allen Käufern beim Barkauf Kassenbelege ausstellen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Annahme von bargeldlosen Zahlungen zu organisieren. Dafür muss der einzelne Unternehmer über ein eigenes Girokonto verfügen, das er bei jeder Bank eröffnen kann.

Schritt 4

Ein Unternehmer, der für das vereinfachte Steuersystem arbeitet, legt während des Jahres keine Berichte über die Zahlung und Berechnung der Steuer vor. Alle Meldungen werden nur dann an die entsprechenden Fonds übermittelt, wenn der einzelne Unternehmer Arbeitnehmer eingestellt hat. Die Erklärung nach dem vereinfachten Besteuerungssystem wird zum Jahresende bis zum 31. März abgegeben. Ein einzelner Unternehmer muss nur vierteljährlich Steuervorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer wird periodengerecht ermittelt und richtet sich nach dem Steuersatz. Wenn ein einzelner Unternehmer keine Arbeitnehmer hat, kann er bei Anwendung des vereinfachten Steuersystems die Steuerbeträge um bis zu 100 % senken.

Schritt 5

Vor dem 20. Januar müssen Einzelunternehmer Angaben zum durchschnittlichen Personalbestand machen.

Schritt 6

Die Bilanzierung eines Einzelunternehmers nach dem vereinfachten Steuersystem beschränkt sich auf die Führung eines KUDIR sowie auf die Einhaltung der Kassendisziplin und das Ausfüllen des Kassenbuchs.

Schritt 7

Außerdem muss ein einzelner Unternehmer unabhängig vom Vorhandensein von Aktivitäten und finanziellen Ergebnissen feste Zahlungen an die FIU zahlen. Ihre Größe ändert sich jedes Jahr. Im Jahr 2014 ihre Größe für Einzelunternehmer mit einem Einkommen von weniger als 300 Tausend Rubel. wird sich auf 20.727,53 Rubel belaufen.

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