Einzelunternehmer, die nicht mehr als 100 Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen eine einzige angerechnete Einkommensteuer. Für angestellte Arbeitnehmer sind Beiträge an die Pensionskasse, an die Sozialversicherungskasse, an die MKV des Bundes und der Gebietskörperschaften zu leisten (Bundesgesetz Nr. 212-F3 vom 24.07.09).
Es ist notwendig
- - Vereinbarung mit dem Pensionsfonds der Russischen Föderation;
- - Vereinbarung mit MHIF und TOMS;
- - eine Vereinbarung mit dem Sozialversicherungsfonds.
Anleitung
Schritt 1
Wenden Sie sich nach der Registrierung als Einzelunternehmer an die Pensionskasse der Russischen Föderation, die Sozialversicherungskasse, die föderale und territoriale obligatorische Krankenversicherungskasse. Schreiben Sie eine Bewerbung, präsentieren Sie Ihre IP-Dokumente. Mit Ihnen wird eine Vereinbarung über die Überweisung von Beiträgen für angestellte Arbeitnehmer geschlossen, die Sie bis zum 15. eines jeden Monats auf die angegebenen Konten zu leisten haben.
Schritt 2
Alle Steuern sollten von einem Buchhalter mit Erfahrung in Steuerabzügen und vierteljährlicher Steuerberichterstattung aufgeführt werden.
Schritt 3
Alle Beiträge werden vom Arbeitgeber bezahlt. Die Einkommensteuer wird vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen. Wenn Sie einen Arbeitnehmer mit Jahrgang 1966 und älter aufgenommen haben, müssen alle 14% in den Versicherungsteil der Rente übergehen. Überweisen Sie für Arbeitnehmer von 1967 und jünger 8% auf den Versicherungsteil der Rente, 6% auf den kapitalgedeckten Teil.
Schritt 4
Die Höhe des Prozentsatzes der Personenschadenversicherungssteuer erfahren Sie bei der Anmeldung als Arbeitgeber bei der FFSS. Jede Region hat für jede einzelne Aktivitätsart ihren eigenen Zinssatz, der in der Vereinbarung angegeben wird.
Schritt 5
Berechnen Sie alle Beträge basierend auf dem Gehalt des Mitarbeiters. Berücksichtigen Sie bei der allgemeinen Berechnung keine Sozialleistungen, materielle Unterstützung und einmalige Zahlungen.
Schritt 6
Wenn beispielsweise ein 1980 geborener Mitarbeiter für Sie arbeitet und ein Gehalt von 10.000 Rubel erhält, sieht die Berechnung so aus. Die Einkommensteuer wird 1300 Rubel betragen. Diesen Betrag ziehen Sie von Ihrem Gehalt ab. Überweisen Sie 14% an die Rentenkasse, davon 8% oder 800 Rubel für den Versicherungsteil der Arbeitsrente, 600 Rubel oder 6% für den kapitalgedeckten Teil der Arbeitsrente. Insgesamt müssen Sie 1400 Rubel an die Pensionskasse überweisen, aber dieser Betrag wird nicht vom Gehalt abgezogen, sondern auf Kosten des Arbeitgebers, dh Sie, gezahlt, aber das Gehalt des Arbeitnehmers vor der persönlichen Einkommensteuer wird berücksichtigt die Grundgebühr.