So Wenden Sie Ein Vereinfachtes Steuersystem An

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Anonim

Das vereinfachte Steuersystem macht seinem Namen alle Ehre. Seine Anwendung ist wirklich nicht schwer. Der Steuerpflichtige muss lediglich eine Reihe von Formalitäten erfüllen: rechtzeitige Meldungen und Zahlungen vornehmen.

So wenden Sie ein vereinfachtes Steuersystem an
So wenden Sie ein vereinfachtes Steuersystem an

Es ist notwendig

  • - Zahlung von Steuern;
  • - Zahlung von Beiträgen zu außerbudgetären Fonds;
  • - Standardmeldungen an das Finanzamt und die Pensionskasse;
  • - Mitteilung über die Möglichkeit der Nutzung des vereinfachten Steuersystems.

Anleitung

Schritt 1

Das erste für viele angenehme Merkmal des vereinfachten Systems ist, dass bei der Rechnungsstellung keine Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) hinzugerechnet werden muss.

In jeder Rechnung muss jedoch der Grund für die Nichterhebung dieser Steuer angegeben werden. In der Regel reicht die Standardformulierung „Mehrwertsteuer wird nicht erhoben, da der Empfänger (oder der Auftragnehmer) das vereinfachte Steuersystem anwendet“aus.

Sie können auch die Ausgabedaten der Meldung über die Möglichkeit der Anwendung des vereinfachten Besteuerungssystems angeben: Nummer, Datum und Name der Steueraufsichtsbehörde, die sie ausgestellt hat.

Dieser Bescheid wird in der Regel per Post verschickt, ansonsten müssen Sie ihn bei Ihrem Finanzamt besorgen.

Schritt 2

Steuerpflichtige reichen einmal im Jahr Meldeunterlagen beim vereinfachten Steuersystem ein. Dazu gehören die Angaben in der Steuer zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl und die einmalige Steuererklärung im Zusammenhang mit der Anwendung des vereinfachten Steuersystems. Sie werden Ende des Jahres eingereicht. Die Frist für die erste ist der 20. Januar, die zweite der 31. März für Unternehmen und der 30. April für Unternehmer.

Es ist auch erforderlich, das Einnahmen- und Ausgabenbuch jährlich zu bescheinigen. Wenn es in Papierform vorliegt, sollte es zu Beginn des Jahres erfolgen. Das E-Book der Einnahmen und Ausgaben wird am Jahresende gedruckt und auf Papier beglaubigt.

Schritt 3

Es ist auch erforderlich, über Zahlungen an außerbudgetäre Fonds zu berichten. Unternehmer, die keine Angestellten beschäftigen, reichen die Meldeunterlagen in Form der Pensionskasse einmal jährlich vor dem 1. März bei ihrer Gebietsfiliale ein.

Unternehmen und Unternehmer, die Arbeitnehmer eingestellt haben, melden vierteljährlich ihre Beiträge an die Pensionskasse und die Sozialversicherung.

Schritt 4

Die Steuervorauszahlungen erfolgen jeweils zum Quartalsende spätestens am 25. des Folgemonats. Ausnahme ist das 4. Quartal: Die Steuern dafür (und für das ganze Jahr) müssen bis zum 30. April bezahlt werden.

Der Steuersatz richtet sich nach dem gewählten Besteuerungsgegenstand: 6% der Einkünfte oder 15% der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.

Bei den Abzügen zu den außerbudgetären Mitteln können Sie selbst wählen: entweder vierteljährlich, steuermindernd, jedoch nicht mehr als zweimal, oder für das ganze Jahr bis spätestens 31. Dezember.

Das Steuersystem hat keinen Einfluss auf die Beitragszahlung für Arbeitnehmer.

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