Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nach Ablauf der festgesetzten Verjährungsfrist gemäß Artikel 196 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Russischen Föderation als hoffnungslos anerkannt wurden, werden abgeschrieben. Das Gesetz regelt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren, die bei Teilzahlung oder Aufrechnung der daraus resultierenden Schuld unterbrochen werden kann.
Anleitung
Schritt 1
Lesen Sie Klausel 77-78 der Verordnung über die Rechnungslegung und Berichterstattung, genehmigt durch die Verordnung Nr. 34n des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 29. Juli 1998. Diese Bestimmung legt das Verfahren und die Gründe für die Abschreibung von Schulden mit abgelaufener Verjährungsfrist fest.
Schritt 2
Machen Sie eine Bestandsaufnahme der Forderungen des Unternehmens. Idealerweise sollte die Inventur vierteljährlich erfolgen. Lesen Sie Abschnitt 2.1 der Richtlinien für die Bestandsaufnahme der finanziellen Verpflichtungen und des Eigentums der Organisation.
Schritt 3
Erstellen Sie einen Auftrag mit der Nummer und dem Datum dieser Inspektion. Erstellen Sie den "Act of Inventory of Settlements mit Lieferanten, Käufern und anderen Gläubigern und Schuldnern", für den das Formular INV-17 verwendet wird, das durch Beschluss Nr. 88 des Staatlichen Statistikausschusses der Russischen Föderation vom 18. August 1998 genehmigt wurde.
Schritt 4
Machen Sie eine schriftliche Begründung und eine Anordnung im Namen des Unternehmensleiters über die Notwendigkeit, die bei der Bestandsaufnahme identifizierte Forderung mit abgelaufener Verjährungsfrist abzuschreiben. Weisen Sie dem Hauptbuchhalter der Organisation die Verantwortung für die Umsetzung dieses Auftrags zu.
Schritt 5
Der Betrag der Forderungen mit abgelaufener Verjährungsfrist ist in den sonstigen Aufwendungen des Unternehmens in Höhe des Betrags einzubeziehen, der in den Buchführungsunterlagen des Unternehmens gemäß Abschnitt 11 der PBU 10/99 „Aufwendungen der Organisation“ausgewiesen ist. Die Schulden werden abgeschrieben, indem eine Belastung auf Konto 91 „Sonstige Aufwendungen und Erträge“eröffnet, ein Unterkonto 91-2 „Sonstige Aufwendungen“gebildet und ein Darlehen auf Konto 62 „Abrechnungen mit Kunden und Käufern“angelegt wird.
Schritt 6
Denken Sie daran, dass die Abschreibung von Schulden mit Verlust keine Grundlage für den Schuldenerlass ist. Für die Bilanz muss diese Schuld innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Abschreibung erfasst werden. Damit können die Möglichkeiten der Schuldentilgung bei Veränderungen der Vermögensverhältnisse des Schuldners ermittelt werden.