Jede Organisation hat Anlagevermögen in ihrer Bilanz. Sie sind Sachwerte, die immer wieder in den Produktionsprozess involviert sind. Die Nutzungsdauer des Anlagevermögens überschreitet 1 Jahr. Sie übertragen ihren Wert sukzessive in Form von Abschreibungen auf Industriegüter. Sachanlagen können sowohl bei vollständiger physischer oder moralischer Wertminderung als auch bei unvollständiger Wertminderung sowie bei Naturkatastrophen oder Notfällen abgeschrieben werden.
Anleitung
Schritt 1
Das Hauptdokument, das die Abschreibung des Anlagevermögens bestätigt, ist ein Gesetz über die Abschreibung von Anlagevermögen (Formular Nr. OS-4). Es wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Die erste Kopie wird an die Buchhaltung übergeben, auf deren Grundlage die weitere Abrechnung erfolgt, die zweite - an die Person, mit der eine Haftungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Anhand der Abschreibungsbescheinigung wird in der Inventarkarte in der Buchhaltung über die Abschreibung des liquidierten Objekts vermerkt.
Schritt 2
Bei der Abschreibung von unvollständig abgeschriebenem Anlagevermögen ist das Abschreibungsgesetz das wichtigste Belegdokument, da der nicht abgeschriebene (Rest-)Wert der Immobilie als steuerpflichtiger Gewinn der Organisation ausgewiesen wird. Erträge und Aufwendungen aus der Abschreibung des Anlagevermögens werden in der Periode ihres Zugangs den Konten der nicht betrieblichen Erträge und Aufwendungen belastet.
Schritt 3
In der Buchhaltung werden bei der Abschreibung des abgeschriebenen Anlagevermögens folgende Buchungen vorgenommen: * Belastung 01 Unterkonto „Abgang von Anlagevermögen - Gutschrift 01“Anlagevermögen - Es werden die Anschaffungskosten des abzuschreibenden Objekts berücksichtigt;
* Lastschrift 02 - Unterkonto Gutschrift 01 „Abgang von Anlagevermögen – der Betrag der aufgelaufenen Abschreibungen wird abgeschrieben;
* Soll 91 Unterkonto 2 "Sonstige Aufwendungen - Guthaben 01 Unterkonto" Abgang von Anlagevermögen - der Restwert des materiellen Gegenstandes wird abgeschrieben;
* Debit 91 Unterkonto 2 Sonstige Aufwendungen - Kredit 70 (68, 69) - spiegeln die mit der Liquidation eines Anlagevermögens verbundenen Kosten wider.
Schritt 4
Sollten nach Abschreibung der Immobilie Ersatzteile, zukünftig verwendbare oder nicht für den zukünftigen Einsatz geeignete Ersatzteile vorhanden sein, die aber als Schrott verkauft werden können, erfolgt die Buchung: Belastung 10 -Kredit 91 Unterkonto 1 „Sonstige Einkünfte. Diese Sachanlagen werden zum Marktwert bilanziert.
Schritt 5
Erträge und Aufwendungen aus der Abschreibung des Anlagevermögens werden in der Periode ihres Zugangs den Konten der nicht betrieblichen Erträge und Aufwendungen belastet. Zu den betriebsfremden Aufwendungen, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern, zählen in diesem Fall Aufwendungen im Zusammenhang mit der Demontage von Geräten, der Demontage, dem Abtransport von Eigentum sowie nicht aufgelaufenen Abschreibungen. Diese Kosten müssen durch eine solide Dokumentation belegt werden.
Schritt 6
Bei der Abschreibung des Anlagevermögens wird der Materialaufwand, der beim Abbruch der Immobilie anfallende Ersatzteile als nicht betrieblicher Ertrag verwendet. Sie sind nicht im steuerpflichtigen Einkommen enthalten.