So Lösen Sie Eine Rechnung Ein

Inhaltsverzeichnis:

So Lösen Sie Eine Rechnung Ein
So Lösen Sie Eine Rechnung Ein

Video: So Lösen Sie Eine Rechnung Ein

Video: So Lösen Sie Eine Rechnung Ein
Video: SANDRA HAT MATHE !!! 2024, November
Anonim

Ein Wechsel ist eine Sicherheit, nach der sein Besitzer (Wechselinhaber) nach Ablauf der Verpflichtung unbestritten berechtigt ist, vom Schuldner die Zahlung des auf dem Wechsel angegebenen Betrages zu verlangen. Bei Fälligkeit wird der Wechsel dem Hauptschuldner vorgelegt.

So lösen Sie eine Rechnung ein
So lösen Sie eine Rechnung ein

Anleitung

Schritt 1

Wenn Sie einen Wechsel einlösen möchten, wenden Sie sich an den Aussteller des Wechsels oder den Akzeptanten, wenn es sich um einen Wechsel handelt. Sie können einen Wechsel nur vorlegen, wenn Sie dessen rechtmäßiger Inhaber sind. Bei Vorlage eines Wechsels mit Blankoindossament kann der Zahler nicht verlangen, dass das Formular im Namen des Inhabers ausgefüllt wird.

Schritt 2

Wenn Sie einen für eine juristische Person ausgestellten Wechsel einlösen, müssen Sie dem Zahler eine Vollmacht mit Angabe der entsprechenden Vollmacht vorlegen. Zusätzlich zur Vollmacht müssen Sie einen ausgefüllten Antrag beim Aussteller einreichen und eine Annahme- und Überweisungsakte ausstellen.

Schritt 3

Sie können die Rechnung nach direkter Vorlage des Wertpapiers und einer Echtheitsprüfung begleichen. Die Prüfung erfolgt in der Regel so, dass der Wechselinhaber Zeit hat, Einspruch einzulegen. Der Wechselinhaber hat das Recht, die Sicherheit zur Prüfung gegen Quittung mit der Verpflichtung zur Rückgabe des Wechsels an ihn oder zur Übergabe von Zahlungsbelegen vor Ablauf einer bestimmten Frist zu übergeben.

Schritt 4

Vergessen Sie bei der Überweisung einer Prüfungsrechnung nicht, eine Quittung vom Zahler für die Arbeit zu erhalten. Sie können auch eine notariell beglaubigte Kopie des Wechsels aufbewahren. Das Vorhandensein dieser Dokumente ermöglicht, falls erforderlich, die Wiederherstellung der Rechte an der verlorenen Rechnung.

Schritt 5

Nach Feststellung der Echtheit der Rechnung ist der Zahler zur Zahlung verpflichtet. Sie kann nach Wahl bar oder bargeldlos erfolgen. Bei der Berechnung eines Wechsels richtet sich die Zinsberechnung nach der tatsächlichen Umlaufdauer des Wechsels und der Anzahl der Tage im Jahr. Nach der Zahlung wird die Rechnung als "bezahlt" gekennzeichnet. Bei Zahlung eines Wechsels hat der Zahler dem Aussteller eine schriftliche Zahlungsaufforderung zu übersenden.

Empfohlen: