Die Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht Standardsteuerabzüge für erwerbstätige Bürger mit einem Einkommenssteuersatz von 13% vor. Nach Art. 218 der Abgabenordnung der Russischen Föderation können einem Steuerpflichtigen zwei Arten von Abzügen gewährt werden: für Personen ohne besonderen Status sowie für Bürger mit Kindern.
Anleitung
Schritt 1
Der Standardsteuerabzug für Kinder wird von den Steuerbevollmächtigten vorgenommen: Arbeitgeberorganisationen; einzelne Unternehmer; privat praktizierende Notare; Anwälte, die Anwaltskanzleien eingerichtet haben; Unterabteilungen ausländischer Organisationen in der Russischen Föderation. Schreiben Sie dazu eine Erklärung an den Arbeitgeber und fügen Sie Dokumente bei, die das Recht auf Vorsteuerabzug bestätigen: Geburtsurkunden der Kinder, eine Bescheinigung über den Wohnsitz bei den Eltern, eine Kopie der Heiratsurkunde oder eine Mitteilung über das Fehlen eines Personenstandsregisters. Bitte beachten Sie: Der Standardsteuerabzug gilt für Kinder unter 18 Jahren. Wenn das Kind Vollzeitstudent, Student, Einwohner, Doktorand, Kadett ist, haben seine Eltern bis zum vollendeten 24. Lebensjahr Anspruch auf einen Abzug. Für die Immatrikulation benötigen Sie außerdem eine Bescheinigung des Studienorts.
Schritt 2
Beachten Sie, dass der Abzug ab dem auf Ihrem Antrag angegebenen Monat erfolgen muss. Darüber hinaus können sich beide Elternteile bewerben, jedoch nur an einem Arbeitsplatz: Haupt- oder Teilzeit. Überträgt ein Elternteil seinen Anspruch auf Vorsteuerabzug auf einen anderen, ist eine Kopie der entsprechenden Erklärung des Elternteils, der den Vorsteuerabzug verweigert hat, sowie eine Bescheinigung seines Arbeitgebers über die Nichtvornahme des Vorsteuerabzugs erforderlich.
Schritt 3
Bitte beachten Sie, dass der alleinige Elternteil, Vormund, Vormund zum Doppelsteuerabzug berechtigt ist, jedoch nur vor der Eheschließung. Ab sofort erfolgt der Abzug in einem Betrag. Wenn Sie Vormund, Treuhänder, Elternteil eines adoptierten Kindes oder eines behinderten Kindes sind, müssen Sie dem Arbeitgeber Dokumente vorlegen, die diese Umstände bestätigen. Im Jahr 2012 wurden für Kinder folgende Abzüge festgelegt: - das erste Kind - 1400 Rubel; - das zweite - 1400 Rubel; - das dritte und jedes weitere - 3000 Rubel; - ein behindertes Kind - 3000 Rubel.