Im Falle der Bildung überfälliger Verbindlichkeiten kann die Gesellschaft diese durch Ausstellung eines besonderen Finanz- oder Handelswechsels tilgen. Gleichzeitig steht das Wechselinhaberunternehmen vor der Notwendigkeit, diesen Beleg im Rechnungswesen zu buchen.
Anleitung
Schritt 1
Erhalten Sie eine Handels- oder Finanzrechnung vom Schuldnerunternehmen. In diesem Fall sollte der Betrag der Schuldenverpflichtungen etwas höher sein als die entstandenen Schulden. Diese Differenz wird Skonto genannt und stellt eine Entschädigung für einen Zahlungsverzug dar. Es spiegelt sich im sonstigen Einkommen des Inhabers einer Rechnung wider.
Schritt 2
Erstellen Sie in der Buchhaltung ein außerbilanzielles Konto 008 "Sicherheiten für erhaltene Zahlungen und Verbindlichkeiten", auf dem Sie den in der Rechnung angegebenen Betrag widerspiegeln. Dieser Betrag wird künftig bei Tilgung der Schuldverpflichtung abgeschrieben.
Schritt 3
Den Rechnungseingang auf der Gutschrift des Kontos 62 „Abrechnungen mit Kunden und Käufern“entsprechend dem Konto 91.1 „Sonstige Erträge“widerspiegeln. Dabei wird die Höhe der Forderung der Schublade und des Skontos berücksichtigt. Die Stundungsentschädigung kann auch dem Konto 98 Deferred Income belastet werden.
Schritt 4
Führen Sie Buchführungsunterlagen über die Abrechnungen von zinstragenden Finanzwechseln analog zu ausgegebenen Krediten und Anleihen. Diese Regel ist in den Paragraphen der PBU 19/02 spezifiziert, die Transaktionen mit Wertpapieren beschreiben. Auf Grundlage dieses Dokuments sind die erhaltenen Rechnungen den Finanzanlagen des Unternehmens zuzuordnen. Dabei aktiviert der Wechselinhaber diese Wechselart in der Buchhaltung mit einem Wert, der den tatsächlichen Anschaffungskosten entspricht.
Schritt 5
Die Zinsrechnung auf der Gutschrift von Konto 76 „Verrechnungen mit verschiedenen Schuldnern“und der Belastung von Konto 58 „Finanzanlagen“zum Nennwert kapitalisieren. Nach Tilgung der Forderung ist der vom Zeichner erhaltene Betrag als Einnahmen auf Konto 91.1 zu verbuchen und die Kosten der Rechnung sind in den Ausgaben auf Konto 91.2 „Sonstige Ausgaben“zu berücksichtigen. Demzufolge sollte das Finanzergebnis der Transaktion gleich dem Diskont gebildet werden.