Wenn ein Unternehmen einen Computer kauft, muss ein Buchhalter korrekt und kompetent handeln. Schließlich wird völlig unklar, wie sich dieser Kauf widerspiegeln kann: in einem kompletten Set oder in Teilen (Systemeinheit, Maus, Tastatur).
Anleitung
Schritt 1
Lesen Sie die Informationen, die sich in den Rechnungen und Rechnungen widerspiegeln. Dies wird Ihnen helfen zu verstehen, wie Sie Ihren Computerkauf am besten abrechnen können. Wenn das Produkt wiederum in einer Zeile in den Dokumenten aufgeführt ist, z. B. "Computer, Preis von 30.000 Rubel", muss es als einzelnes Gerät aktiviert werden. Wenn alle Erstausrüstungen namentlich erfasst sind, muss dieses Produkt entsprechend der zusammengestellten Liste berücksichtigt werden.
Schritt 2
Spiegeln Sie den gekauften Computer auf Konto 01 unter der Bezeichnung „Anlagevermögen“, auf Konto 10 unter der Bezeichnung „Materialien“wider. Es ist zu beachten, dass sich die Zusammensetzung aller erhaltenen Materialien nur dann widerspiegeln kann, wenn die Grenze der Vorrätekosten nicht überschritten wird (diese Informationen sollten in den Rechnungslegungsgrundsätzen angegeben werden). Wenn jedoch Büroausstattung auf Konto 01 ausgewiesen wird, wird sie auf Konto 02 unter dem Namen "Abschreibung der wichtigsten Vermögenswerte des Unternehmens" abgeschrieben.
Schritt 3
Setzen Sie die Installation von Komponenten für einen Computer nicht mit der Montage gleich, damit keine Mehrwertsteuer erhoben wird. In diesem Fall muss der Buchhalter Belege dafür erstellen, dass keine besonderen Arbeiten durchgeführt wurden. Dies kann ein Stundenzettel sein (z. B. wenn die Installation von einem Mitarbeiter dieses Unternehmens durchgeführt wurde), ein Akt zur Abschreibung von Grundmaterialien und anderen Papieren.
Schritt 4
Machen Sie beim Einrichten Ihres Computers in der Buchhaltung entsprechende Aufzeichnungen. Verwenden Sie dazu folgende Konten: - D08 "Betrag der Investitionen in das Anlagevermögen" und K60 "Abrechnungen mit Auftragnehmern und Lieferanten" - spiegeln die Kosten von Komponenten- oder Computerteilen wider; - D19 "Mehrwertsteuer auf Anschaffungswerten" und K60; - D08 und K70 "Berechnung mit Personal, Löhne" - spiegeln den Lohn des Arbeitnehmers wider, der die Installation durchführt; - D08 und K68 "Berechnung von Steuern und Gebühren", sowie 69 "Berechnung von Sozialversicherung und Versicherung."