Die Anwendung eines vereinfachten Besteuerungssystems ermöglicht es, die Steuerbelastung für kleine Unternehmen zu verringern und ihnen die Führung von Buchführungsunterlagen zu erleichtern. Der STS wird vierteljährlich erhoben und richtet sich nach dem anerkannten Besteuerungsgegenstand. Die grundlegenden Konzepte und Verfahren zur Berechnung dieser Steuer werden in Kapitel 26.2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt, die durch das Bundesgesetz Nr. 104-FZ vom 24. Juli 2002 verabschiedet wurde.
Anleitung
Schritt 1
Bestimmen Sie die Höhe der Einkünfte für den Berichtszeitraum, die durch die Regeln von Artikel 346.15 und Artikel 346.17 der Abgabenordnung der Russischen Föderation für den Besteuerungsgegenstand "Einkommen" bestimmt werden. Danach multiplizieren Sie diese Steuerbemessungsgrundlage mit dem Satz von 6%, um den anfänglichen Betrag des zu zahlenden vereinfachten Steuersystems zu erhalten.
Schritt 2
Reduzieren Sie die Steuer um den Betrag der Abzüge, die in Absatz 2 von Absatz 3 des Artikels 346.21 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind. Dazu zählen die im Berichtszeitraum gezahlten Beiträge für: Sozialversicherungspflicht gegen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle, Pflichtversicherungen und Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit.
Schritt 3
Fassen Sie diese Beiträge zusammen und ziehen Sie die vom FSS der Russischen Föderation erstatteten Beträge davon ab. Als nächstes müssen Sie die anfängliche Steuer mit 50% multiplizieren und mit dem erhaltenen Beitragsbetrag vergleichen. Wenn der erste Wert größer oder gleich dem zweiten ist, entspricht der Abzug dem Beitragsbetrag, ansonsten wird der STS multipliziert mit 50% als Abzug akzeptiert. Reduzieren Sie die Steuer auf den berechneten Abzug. Wurden im Berichtszeitraum Vorauszahlungen nach dem vereinfachten Besteuerungssystem geleistet, so sind diese ebenfalls abzuziehen. Somit wird die zu zahlende Steuer erhoben.
Schritt 4
Berechnen Sie die Bemessungsgrundlage für den Besteuerungsgegenstand "Einkommen minus Ausgaben". Das Berechnungsverfahren wird durch Artikel 346.20 Absatz 2 und Artikel 346.21 Absatz 4 der Abgabenordnung der Russischen Föderation bestimmt. Dazu ist es erforderlich, die Aufwendungen des Unternehmens von den für die Berichtsperiode berücksichtigten Erträgen abzuziehen. Sollte der Wert negativ ausfallen, fällt keine Steuer an. Andernfalls muss die Bemessungsgrundlage mit dem Satz von 15 % multipliziert werden.
Schritt 5
Berechnen Sie den Mindeststeuerbetrag für das Objekt Einnahmen minus Ausgaben. Es ist definiert als die Multiplikation des Unternehmenseinkommens mit dem Satz von 1%. Vergleichen Sie die geschätzte Steuer und die Mindeststeuer nach dem vereinfachten Steuersystem. Ist der erste Wert größer als der zweite, wird er für die Abgrenzung akzeptiert, andernfalls umgekehrt. Nachdem der Steuerbetrag des vereinfachten Steuersystems ermittelt wurde, müssen Vorauszahlungen davon abgezogen werden. In diesem Fall müssen Sie bei einer Mindeststeuer eine entsprechende Erklärung an das Finanzamt schreiben.