Gezielte Finanzierung sind Mittel, die eine Organisation aus Budgets verschiedener Ebenen, von juristischen Personen und Einzelpersonen für genau definierte Zwecke erhält. Die buchhalterische und steuerliche Bilanzierung gezielter Finanzierungen erfolgt nach bestimmten Vorgaben.
Anleitung
Schritt 1
Eröffnen Sie in der Buchhaltung ein Passivkonto 86 "Zielfinanzierung und Einnahmen". Erstellen Sie für ihn analytische Konten im Rahmen von Finanzierungsquellen zwecks Zweckbindung.
Schritt 2
Spiegeln Sie den Geldeingang durch eine Buchführung wider: Belastung Konto 76 „Abrechnungen mit unterschiedlichen Debitoren und Kreditoren“, Kreditkonto 86 „Zielfinanzierung und Einnahmen“.
Schritt 3
Machen Sie eine Buchung, wenn Sie Mittel zur Erhaltung einer gemeinnützigen Organisation ausgeben: Belastung von Konto 86 "Zielfinanzierung und Einnahmen", Gutschrift von Konto 20 "Hauptproduktion" oder Konto 26 "Allgemeine Betriebsausgaben".
Schritt 4
Buchen Sie die Transaktion, wenn Sie Haushaltsmittel zur Finanzierung der Ausgaben einer kommerziellen Organisation senden: Belastung von Konto 86 "Gezielte Finanzierung und Einnahmen", Gutschrift von Konto 98 "Abgegrenzte Einnahmen".
Schritt 5
Erfassen Sie die Buchungsbuchung bei der Verwendung von gezielten Finanzierungen in Form von Investmentfonds: Belastung des Kontos 86 „Zielfinanzierung und Einnahmen“, Gutschrift des Kontos 83 „Zusatzkapital“.
Schritt 6
Führen Sie gemäß Artikel 251 Absatz 1 Unterabsatz 14 der Abgabenordnung der Russischen Föderation getrennte Steuerunterlagen über Einnahmen und Ausgaben der gezielten Finanzierung. Andernfalls sind die erhaltenen Mittel in das steuerpflichtige Einkommen einzubeziehen. Berücksichtigen Sie die im Rahmen der gezielten Finanzierung anfallenden Kosten nicht als Aufwand bei der Bildung der Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Schritt 7
Spiegeln Sie in der Bilanz der Handelsorganisation den Saldo der gezielten Finanzierung als Teil der langfristigen Verbindlichkeiten wider, wenn diese länger als zwölf Monate genutzt werden sollen. Sollen zweckgebundene Mittel innerhalb von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden, sind diese als kurzfristige Verbindlichkeiten in der Bilanz auszuweisen.
Schritt 8
Stellen Sie zweckgebundene Mittel in das Eigenkapital ein (Abschnitt III der Bilanz), wenn die Organisation gemeinnützig ist. Erstellen Sie bei der Erstellung der Jahresberichte einer solchen Organisation einen zusätzlichen Bericht über die gezielte Verwendung der erhaltenen Mittel.