So Zahlen Sie Einen Anteil Am Genehmigten Kapital Aus

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So Zahlen Sie Einen Anteil Am Genehmigten Kapital Aus
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Video: So Zahlen Sie Einen Anteil Am Genehmigten Kapital Aus

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Das Bundesgesetz sieht das Recht eines jeden Teilnehmers vor, aus der Gesellschaft auszuscheiden, dazu ist es erforderlich, seinen Anteil am genehmigten Kapital an die Gesellschaft zu veräußern. Der Verkauf eines Anteils kann ohne Zustimmung anderer Teilnehmer erfolgen, wenn dies in der Satzung der Organisation festgelegt ist.

So zahlen Sie einen Anteil am genehmigten Kapital aus
So zahlen Sie einen Anteil am genehmigten Kapital aus

Anleitung

Schritt 1

Um aus der Gesellschaft auszutreten, müssen Sie einen Antrag schreiben. Die Gesellschaft ist verpflichtet, Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Eingang Ihres Antrags den tatsächlichen Wert des Anteils am genehmigten Kapital auszuzahlen. Die Kosten werden auf der Grundlage der Daten der Rechnungslegung der Organisation für den Berichtszeitraum vor dem Datum der Antragstellung ermittelt. Mit Ihrem Einverständnis kann Ihnen Eigentum zu einem Wert überlassen werden, der der Höhe Ihres Anteils am genehmigten Kapital der Gesellschaft entspricht. (Artikel 23 des Bundesgesetzes N 14-FZ). Die Zahlung kann sowohl in bar als auch per Banküberweisung erfolgen.

Schritt 2

Der Wert der Aktie wird von der Gesellschaft zu Lasten der Differenz zwischen dem Wert des Nettovermögens und der Höhe des genehmigten Kapitals gezahlt. Reicht die Differenz nicht aus, muss die Gesellschaft ihr genehmigtes Kapital reduzieren. (Absatz 8, Artikel 23 des Bundesgesetzes Nr. 14-FZ).

Schritt 3

Nach der Übertragung Ihres Anteils an die Gesellschaft muss dieser innerhalb eines Jahres an alle übrigen Teilnehmer verteilt werden. Die Ausschüttung erfolgt im Verhältnis der vorhandenen Aktien am genehmigten Kapital. Die Satzung kann die Möglichkeit vorsehen, die Aktie an alle oder einen Teil der Teilnehmer sowie an Dritte zu verkaufen (vorausgesetzt, die verkaufte Aktie ist vollständig eingezahlt). (Absätze 2, 3, Artikel 24 des Bundesgesetzes Nr. 14-FZ). Beim Verkauf einer Aktie an einen Dritten müssen Sie bei einem Notar ein Kauf- und Verkaufsgeschäft aufsetzen.

Schritt 4

Innerhalb von 1 Monat muss das Unternehmen Dokumente für die staatliche Registrierung von Änderungen bei der Stelle einreichen, die die staatliche Registrierung von juristischen Personen durchführt. Alle Änderungen werden für Dritte erst nach dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung wirksam. (Absatz 7.1 von Artikel 23 des Bundesgesetzes-14). Bei der Anmeldung von Änderungen ist der Antragsteller der Leiter des Unternehmens. Den Unterlagen ist eine Rücktrittserklärung des Teilnehmers beizufügen.

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